Der Schmücker-Prozess bestand aus insgesamt vier Strafverfahren, in denen der Mord an Ulrich Schmücker aufgeklärt werden sollte, einem Terroristen und V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes. Er war der längste Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, begann 1976 und endete nach 591 Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Der Prozess gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten vielfach manipuliert und massiv behindert wurde, etwa durch Unterdrückung von Beweismitteln, wodurch die gerichtliche Aufklärung unmöglich wurde.

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  • Der Schmücker-Prozess bestand aus insgesamt vier Strafverfahren, in denen der Mord an Ulrich Schmücker aufgeklärt werden sollte, einem Terroristen und V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes. Er war der längste Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, begann 1976 und endete nach 591 Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Der Prozess gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten vielfach manipuliert und massiv behindert wurde, etwa durch Unterdrückung von Beweismitteln, wodurch die gerichtliche Aufklärung unmöglich wurde. Unter anderem war die Tatwaffe, eine Luger-Pistole, am Tag nach dem Mord in die Hände des Verfassungsschutzes gelangt, wo sie anschließend für 15 Jahre in einem Tresor versteckt und dies absichtlich vor den Strafverfolgungsbehörden verheimlicht wurde. In den ersten Verfahren wurden jeweils mehrere Unschuldige zu teilweise lebenslangen Haftstrafen verurteilt, vor allem auf der Basis falscher Zeugenaussagen eines selbst Tatverdächtigen. Im Laufe des Verfahrens wurde dessen Glaubwürdigkeit schwer erschüttert und von den Verteidigern der begründete Verdacht erhoben, dass der Zeuge selbst für den Verfassungsschutz arbeiten könnte, was jedoch ungeklärt blieb. Zudem wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz jahrelang einen der beteiligten Verteidiger illegal ausspioniert hatte. Der Mord an Schmücker konnte letztendlich juristisch nicht aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen für die Manipulationen wurden geheimdienstlich gedeckt. Teilweise wird vermutet, dass diese Protektion bis in die Gegenwart andauert, um eine nachträgliche Aufklärung des Falls zu verhindern. Nach Überzeugung des Gerichts im vierten und letzten Prozess war der Verfassungsschutz erheblich mitschuldig am Tod Ulrich Schmückers, nach all den nachgewiesenen Manipulationen sei aber eine gerichtliche Aufklärung nicht mehr möglich. Der Terrorismus-Forscher Wolfgang Kraushaar bilanzierte zu dem Fall im Jahr 2010: „Die Tatsache, dass es auch in vier Prozessen nicht gelungen ist, ihn zu klären und die Täter ebenso wie die dafür Verantwortlichen zu verurteilen, ist ein Schandfleck – nicht nur der bundesdeutschen Justiz, sondern des Rechtsstaates insgesamt.“ Auf der Tatwaffe hätten sich Kraushaar zufolge lediglich die Fingerabdrücke des Verfassungsschutz-V-Manns Volker Weingraber und von dessen V-Mann-Führer Michael Grünhagen befunden. Selbst der damalige Leiter des Berliner Verfassungsschutzes habe deshalb nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass der Mord nicht von einem ihrer eigenen V-Männer verübt worden war, da der die Waffe übergebende Weingraber für die Tatzeit kein Alibi gehabt hätte. (de)
  • Der Schmücker-Prozess bestand aus insgesamt vier Strafverfahren, in denen der Mord an Ulrich Schmücker aufgeklärt werden sollte, einem Terroristen und V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes. Er war der längste Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, begann 1976 und endete nach 591 Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Der Prozess gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten vielfach manipuliert und massiv behindert wurde, etwa durch Unterdrückung von Beweismitteln, wodurch die gerichtliche Aufklärung unmöglich wurde. Unter anderem war die Tatwaffe, eine Luger-Pistole, am Tag nach dem Mord in die Hände des Verfassungsschutzes gelangt, wo sie anschließend für 15 Jahre in einem Tresor versteckt und dies absichtlich vor den Strafverfolgungsbehörden verheimlicht wurde. In den ersten Verfahren wurden jeweils mehrere Unschuldige zu teilweise lebenslangen Haftstrafen verurteilt, vor allem auf der Basis falscher Zeugenaussagen eines selbst Tatverdächtigen. Im Laufe des Verfahrens wurde dessen Glaubwürdigkeit schwer erschüttert und von den Verteidigern der begründete Verdacht erhoben, dass der Zeuge selbst für den Verfassungsschutz arbeiten könnte, was jedoch ungeklärt blieb. Zudem wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz jahrelang einen der beteiligten Verteidiger illegal ausspioniert hatte. Der Mord an Schmücker konnte letztendlich juristisch nicht aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen für die Manipulationen wurden geheimdienstlich gedeckt. Teilweise wird vermutet, dass diese Protektion bis in die Gegenwart andauert, um eine nachträgliche Aufklärung des Falls zu verhindern. Nach Überzeugung des Gerichts im vierten und letzten Prozess war der Verfassungsschutz erheblich mitschuldig am Tod Ulrich Schmückers, nach all den nachgewiesenen Manipulationen sei aber eine gerichtliche Aufklärung nicht mehr möglich. Der Terrorismus-Forscher Wolfgang Kraushaar bilanzierte zu dem Fall im Jahr 2010: „Die Tatsache, dass es auch in vier Prozessen nicht gelungen ist, ihn zu klären und die Täter ebenso wie die dafür Verantwortlichen zu verurteilen, ist ein Schandfleck – nicht nur der bundesdeutschen Justiz, sondern des Rechtsstaates insgesamt.“ Auf der Tatwaffe hätten sich Kraushaar zufolge lediglich die Fingerabdrücke des Verfassungsschutz-V-Manns Volker Weingraber und von dessen V-Mann-Führer Michael Grünhagen befunden. Selbst der damalige Leiter des Berliner Verfassungsschutzes habe deshalb nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass der Mord nicht von einem ihrer eigenen V-Männer verübt worden war, da der die Waffe übergebende Weingraber für die Tatzeit kein Alibi gehabt hätte. (de)
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  • Der Schmücker-Prozess bestand aus insgesamt vier Strafverfahren, in denen der Mord an Ulrich Schmücker aufgeklärt werden sollte, einem Terroristen und V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes. Er war der längste Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, begann 1976 und endete nach 591 Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Der Prozess gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten vielfach manipuliert und massiv behindert wurde, etwa durch Unterdrückung von Beweismitteln, wodurch die gerichtliche Aufklärung unmöglich wurde. (de)
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