Eine Schiffshypothekenbank war ein spezielles Kreditinstitut, welches sich auf die Finanzierung von Handelsschiffen spezialisiert hatte. Eine solche Bank hatten bei Erfüllung der Voraussetzungen des Schiffshypothekenbankengesetzes die Möglichkeit, sich über (Schiffs-)Pfandbriefe zu refinanzieren. Heute können unter dem Hypothekenbankengesetz alle Banken Schiffspfandbriefe gegen Ihre Schiffskredite ausgeben. Zu beachten ist, das ein strenger formeller Rahmen eingehalten werden muss, um ein Emissionsrecht zu erhalten. So muss u.a. ein Deckungsstock aufgebaut, ein Treuhänder bestellt und die Versicherungen der finanzierten Schiffe sorgfältig geprüft werden. Diese Vorschriften dienen dem Gläubigerschutz. Im Deckungsstock sind die Schiffskredite die in Deckung genommen werden, das heißt für die

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  • Eine Schiffshypothekenbank war ein spezielles Kreditinstitut, welches sich auf die Finanzierung von Handelsschiffen spezialisiert hatte. Eine solche Bank hatten bei Erfüllung der Voraussetzungen des Schiffshypothekenbankengesetzes die Möglichkeit, sich über (Schiffs-)Pfandbriefe zu refinanzieren. Heute können unter dem Hypothekenbankengesetz alle Banken Schiffspfandbriefe gegen Ihre Schiffskredite ausgeben. Zu beachten ist, das ein strenger formeller Rahmen eingehalten werden muss, um ein Emissionsrecht zu erhalten. So muss u.a. ein Deckungsstock aufgebaut, ein Treuhänder bestellt und die Versicherungen der finanzierten Schiffe sorgfältig geprüft werden. Diese Vorschriften dienen dem Gläubigerschutz. Im Deckungsstock sind die Schiffskredite die in Deckung genommen werden, das heißt für die Schiffspfandbriefe ausgegeben werden, zusammengefasst. Die Beleihungshöhe darf hier einen Auslauf von 60 % nicht übersteigen, d.h. der Kreditbetrag, der 60 % des Schiffswertes entspricht, ist deckungsstockfähig. Darüberhinausgehende Kreditbeträge können nicht in Deckung genommen werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg existierten fünf deutsche Schiffshypothekenbanken: * Deutsche Schiffsbeleihungsbank, Hamburg (gegründet 1918), * Deutsche Schiffskreditbank AG, Duisburg (gegründet 1918), * Deutsche Schiffspfandbriefbank AG, Bremen und Berlin (gegründet 1918) * Neue Deutsche Schiffspfandbriefbank AG, Bremen (gegründet 1948), * Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG, Kiel / Hamburg (gegründet 1949). Diese Spezialbanken existieren heute nicht mehr. Die vier erstgenannten Banken wurden schrittweise zusammengeschlossen, seit 1989 bildeten sie die Deutsche Schiffsbank. Deren Eigentümer waren Commerzbank, Dresdner Bank und HypoVereinsbank (früher Vereins- und Westbank). Seit November 2011 war die Commerzbank Alleineigentümerin. Die Verschmelzung mit der Commerzbank am 22. Mai 2012 bedeutete das Ende der Deutschen Schiffsbank. Die Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG wurde als Tochterunternehmen der damaligen Landesbank in Kiel gegründet und hatte über viele Jahre dort auch ihren Sitz. Im Wesentlichen wurde sie durch die langjährigen Vorstandsmitglieder Paul Jung und Olaf Peters, beide seit Anbeginn mit dabei gewesen, geprägt. Im Zuge der ständigen Globalisierung wurden Repräsentanzen in Norwegen, Griechenland und Fernost gegründet. 1989 wurde sie eine 100 % Tochter der Deutschen Bank, woraus auch die Sitzverlegung nach Hamburg resultierte. 2008 wurde die Bank vollständig mit der Deutschen Bank AG verschmolzen. Das gesamte Schiffsfinanzierungsgeschäft der Deutschen Bank wird seither unter dem neuen Namen Deutsche Shipping geführt. Ähnlich wie bei einer Immobilie wird auf das Schiff, welches im Schiffsregister registriert ist, eine Schiffshypothek, ggf. auch eine Schiffsbauwerkhypothek bei Neubauten eingetragen. In der Regel werden die Schiffe mit 70 % Fremdkapital beliehen, es können aber auch durchaus höhere Ausläufe finanziert werden. Die Refinanzierung von Schiffshypothekenbanken erfolgt über Schiffspfandbriefe und ergänzende offene Kredite sowie am Geldmarkt, für den Teil die das Pfandbriefvolumen überschreiten, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden. (de)
  • Eine Schiffshypothekenbank war ein spezielles Kreditinstitut, welches sich auf die Finanzierung von Handelsschiffen spezialisiert hatte. Eine solche Bank hatten bei Erfüllung der Voraussetzungen des Schiffshypothekenbankengesetzes die Möglichkeit, sich über (Schiffs-)Pfandbriefe zu refinanzieren. Heute können unter dem Hypothekenbankengesetz alle Banken Schiffspfandbriefe gegen Ihre Schiffskredite ausgeben. Zu beachten ist, das ein strenger formeller Rahmen eingehalten werden muss, um ein Emissionsrecht zu erhalten. So muss u.a. ein Deckungsstock aufgebaut, ein Treuhänder bestellt und die Versicherungen der finanzierten Schiffe sorgfältig geprüft werden. Diese Vorschriften dienen dem Gläubigerschutz. Im Deckungsstock sind die Schiffskredite die in Deckung genommen werden, das heißt für die Schiffspfandbriefe ausgegeben werden, zusammengefasst. Die Beleihungshöhe darf hier einen Auslauf von 60 % nicht übersteigen, d.h. der Kreditbetrag, der 60 % des Schiffswertes entspricht, ist deckungsstockfähig. Darüberhinausgehende Kreditbeträge können nicht in Deckung genommen werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg existierten fünf deutsche Schiffshypothekenbanken: * Deutsche Schiffsbeleihungsbank, Hamburg (gegründet 1918), * Deutsche Schiffskreditbank AG, Duisburg (gegründet 1918), * Deutsche Schiffspfandbriefbank AG, Bremen und Berlin (gegründet 1918) * Neue Deutsche Schiffspfandbriefbank AG, Bremen (gegründet 1948), * Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG, Kiel / Hamburg (gegründet 1949). Diese Spezialbanken existieren heute nicht mehr. Die vier erstgenannten Banken wurden schrittweise zusammengeschlossen, seit 1989 bildeten sie die Deutsche Schiffsbank. Deren Eigentümer waren Commerzbank, Dresdner Bank und HypoVereinsbank (früher Vereins- und Westbank). Seit November 2011 war die Commerzbank Alleineigentümerin. Die Verschmelzung mit der Commerzbank am 22. Mai 2012 bedeutete das Ende der Deutschen Schiffsbank. Die Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG wurde als Tochterunternehmen der damaligen Landesbank in Kiel gegründet und hatte über viele Jahre dort auch ihren Sitz. Im Wesentlichen wurde sie durch die langjährigen Vorstandsmitglieder Paul Jung und Olaf Peters, beide seit Anbeginn mit dabei gewesen, geprägt. Im Zuge der ständigen Globalisierung wurden Repräsentanzen in Norwegen, Griechenland und Fernost gegründet. 1989 wurde sie eine 100 % Tochter der Deutschen Bank, woraus auch die Sitzverlegung nach Hamburg resultierte. 2008 wurde die Bank vollständig mit der Deutschen Bank AG verschmolzen. Das gesamte Schiffsfinanzierungsgeschäft der Deutschen Bank wird seither unter dem neuen Namen Deutsche Shipping geführt. Ähnlich wie bei einer Immobilie wird auf das Schiff, welches im Schiffsregister registriert ist, eine Schiffshypothek, ggf. auch eine Schiffsbauwerkhypothek bei Neubauten eingetragen. In der Regel werden die Schiffe mit 70 % Fremdkapital beliehen, es können aber auch durchaus höhere Ausläufe finanziert werden. Die Refinanzierung von Schiffshypothekenbanken erfolgt über Schiffspfandbriefe und ergänzende offene Kredite sowie am Geldmarkt, für den Teil die das Pfandbriefvolumen überschreiten, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden. (de)
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  • Eine Schiffshypothekenbank war ein spezielles Kreditinstitut, welches sich auf die Finanzierung von Handelsschiffen spezialisiert hatte. Eine solche Bank hatten bei Erfüllung der Voraussetzungen des Schiffshypothekenbankengesetzes die Möglichkeit, sich über (Schiffs-)Pfandbriefe zu refinanzieren. Heute können unter dem Hypothekenbankengesetz alle Banken Schiffspfandbriefe gegen Ihre Schiffskredite ausgeben. Zu beachten ist, das ein strenger formeller Rahmen eingehalten werden muss, um ein Emissionsrecht zu erhalten. So muss u.a. ein Deckungsstock aufgebaut, ein Treuhänder bestellt und die Versicherungen der finanzierten Schiffe sorgfältig geprüft werden. Diese Vorschriften dienen dem Gläubigerschutz. Im Deckungsstock sind die Schiffskredite die in Deckung genommen werden, das heißt für die (de)
  • Eine Schiffshypothekenbank war ein spezielles Kreditinstitut, welches sich auf die Finanzierung von Handelsschiffen spezialisiert hatte. Eine solche Bank hatten bei Erfüllung der Voraussetzungen des Schiffshypothekenbankengesetzes die Möglichkeit, sich über (Schiffs-)Pfandbriefe zu refinanzieren. Heute können unter dem Hypothekenbankengesetz alle Banken Schiffspfandbriefe gegen Ihre Schiffskredite ausgeben. Zu beachten ist, das ein strenger formeller Rahmen eingehalten werden muss, um ein Emissionsrecht zu erhalten. So muss u.a. ein Deckungsstock aufgebaut, ein Treuhänder bestellt und die Versicherungen der finanzierten Schiffe sorgfältig geprüft werden. Diese Vorschriften dienen dem Gläubigerschutz. Im Deckungsstock sind die Schiffskredite die in Deckung genommen werden, das heißt für die (de)
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  • Schiffshypothekenbank (de)
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