Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten.
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten. (de)
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten. (de)
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten. (de)
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten. (de)