Schiffbruch ist ein Unglück mit einem Schiff auf dem Wasser, bei dem das Wasserfahrzeug in Seenot geraten ist und aufgegeben werden muss. Ursachen hierfür sind u. a. Havarie, Kentern, Stranden, Auflaufen auf Felsen oder Riffe, Untiefen, schwere Schäden (z. B. Feuer, Leck) oder Verwicklung in Tang (siehe Sargassomeer). Die Passagiere und die Schiffsbesatzung müssen sich retten und Hilfe holen. Sie gelten als Schiffbrüchige. Nach internationalem Seerecht (Genfer Abkommen II von 1949) sind alle Schiffe dazu verpflichtet, ihre Fahrt zu unterbrechen, um Schiffbrüchige aufzunehmen.

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  • Schiffbruch ist ein Unglück mit einem Schiff auf dem Wasser, bei dem das Wasserfahrzeug in Seenot geraten ist und aufgegeben werden muss. Ursachen hierfür sind u. a. Havarie, Kentern, Stranden, Auflaufen auf Felsen oder Riffe, Untiefen, schwere Schäden (z. B. Feuer, Leck) oder Verwicklung in Tang (siehe Sargassomeer). Die Passagiere und die Schiffsbesatzung müssen sich retten und Hilfe holen. Sie gelten als Schiffbrüchige. Aus den 1970er Jahren sind zahlreiche Fälle belegt, in denen Schiffbrüchige in Rettungsflößen oder -booten Schiffe in 0,5 bis 1,5 Seemeilen Distanz vorbeifahren sahen und es ihnen nicht gelungen ist, sich bemerkbar zu machen und die Schiffsbesatzung zu veranlassen, sie an Bord zu nehmen. So beschreiben z. B. Maurice und Maralyn Bailey, deren Segelyacht Auralyn am 4. März 1973 ca. 300 Seemeilen vor San Cristóbal auf den Galápagos-Inseln sank und die am 30. Juni 1973 von einem koreanischen Fischerboot an Bord genommen wurden, in ihrem Buch insgesamt sieben Begegnungen mit Schiffen, die an ihnen vorbeifuhren. Nach internationalem Seerecht (Genfer Abkommen II von 1949) sind alle Schiffe dazu verpflichtet, ihre Fahrt zu unterbrechen, um Schiffbrüchige aufzunehmen. (de)
  • Schiffbruch ist ein Unglück mit einem Schiff auf dem Wasser, bei dem das Wasserfahrzeug in Seenot geraten ist und aufgegeben werden muss. Ursachen hierfür sind u. a. Havarie, Kentern, Stranden, Auflaufen auf Felsen oder Riffe, Untiefen, schwere Schäden (z. B. Feuer, Leck) oder Verwicklung in Tang (siehe Sargassomeer). Die Passagiere und die Schiffsbesatzung müssen sich retten und Hilfe holen. Sie gelten als Schiffbrüchige. Aus den 1970er Jahren sind zahlreiche Fälle belegt, in denen Schiffbrüchige in Rettungsflößen oder -booten Schiffe in 0,5 bis 1,5 Seemeilen Distanz vorbeifahren sahen und es ihnen nicht gelungen ist, sich bemerkbar zu machen und die Schiffsbesatzung zu veranlassen, sie an Bord zu nehmen. So beschreiben z. B. Maurice und Maralyn Bailey, deren Segelyacht Auralyn am 4. März 1973 ca. 300 Seemeilen vor San Cristóbal auf den Galápagos-Inseln sank und die am 30. Juni 1973 von einem koreanischen Fischerboot an Bord genommen wurden, in ihrem Buch insgesamt sieben Begegnungen mit Schiffen, die an ihnen vorbeifuhren. Nach internationalem Seerecht (Genfer Abkommen II von 1949) sind alle Schiffe dazu verpflichtet, ihre Fahrt zu unterbrechen, um Schiffbrüchige aufzunehmen. (de)
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  • Schiffbruch ist ein Unglück mit einem Schiff auf dem Wasser, bei dem das Wasserfahrzeug in Seenot geraten ist und aufgegeben werden muss. Ursachen hierfür sind u. a. Havarie, Kentern, Stranden, Auflaufen auf Felsen oder Riffe, Untiefen, schwere Schäden (z. B. Feuer, Leck) oder Verwicklung in Tang (siehe Sargassomeer). Die Passagiere und die Schiffsbesatzung müssen sich retten und Hilfe holen. Sie gelten als Schiffbrüchige. Nach internationalem Seerecht (Genfer Abkommen II von 1949) sind alle Schiffe dazu verpflichtet, ihre Fahrt zu unterbrechen, um Schiffbrüchige aufzunehmen. (de)
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  • Schiffbruch (de)
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