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- Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird. Von der Schenkungsteuer ist die Erbschaftsteuer zu unterscheiden, die im Hinblick auf Zuwendungen im Erbgang, also infolge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Schenkungsteuer im Sinne eines „vorweggenommenen Erbens“ (Vermögensübergabe zu Lebzeiten) nach den gleichen gesetzlichen Regeln wie die Erbschaftsteuer erhoben, weswegen sie zumeist unter dem Oberbegriff der Erbschaftsteuer behandelt wird, so in Deutschland und der Schweiz (und auch in Österreich und Liechtenstein, wo sie abgeschafft wurde).Es gibt aber auch Länder, die Schenkungen wie Einkommen (auch als Kapitalgewinneinkommen) behandeln und entsprechend versteuern, wie teilweise in Dänemark, Litauen, Rumänien und im Vereinigten Königreich. Zudem gibt es Staaten, in denen vor dem Tod des Erblassers innerhalb einer bestimmten Frist gemachte Schenkungen dem Steuerwert des Nachlasses zugeschlagen werden, wie in den Niederlanden, in Norwegen und im Vereinigten Königreich. Schuldner der Schenkungsteuer ist in den meisten Staaten grundsätzlich der Zuwendungsempfänger, wobei in den meisten Staaten aber der Schenker subsidiär mithaftet. In den Vereinigten Staaten hingegen ist der Zuwendende schenkungssteuerpflichtig. (de)
- Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird. Von der Schenkungsteuer ist die Erbschaftsteuer zu unterscheiden, die im Hinblick auf Zuwendungen im Erbgang, also infolge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Schenkungsteuer im Sinne eines „vorweggenommenen Erbens“ (Vermögensübergabe zu Lebzeiten) nach den gleichen gesetzlichen Regeln wie die Erbschaftsteuer erhoben, weswegen sie zumeist unter dem Oberbegriff der Erbschaftsteuer behandelt wird, so in Deutschland und der Schweiz (und auch in Österreich und Liechtenstein, wo sie abgeschafft wurde).Es gibt aber auch Länder, die Schenkungen wie Einkommen (auch als Kapitalgewinneinkommen) behandeln und entsprechend versteuern, wie teilweise in Dänemark, Litauen, Rumänien und im Vereinigten Königreich. Zudem gibt es Staaten, in denen vor dem Tod des Erblassers innerhalb einer bestimmten Frist gemachte Schenkungen dem Steuerwert des Nachlasses zugeschlagen werden, wie in den Niederlanden, in Norwegen und im Vereinigten Königreich. Schuldner der Schenkungsteuer ist in den meisten Staaten grundsätzlich der Zuwendungsempfänger, wobei in den meisten Staaten aber der Schenker subsidiär mithaftet. In den Vereinigten Staaten hingegen ist der Zuwendende schenkungssteuerpflichtig. (de)
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- Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird. Von der Schenkungsteuer ist die Erbschaftsteuer zu unterscheiden, die im Hinblick auf Zuwendungen im Erbgang, also infolge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Schuldner der Schenkungsteuer ist in den meisten Staaten grundsätzlich der Zuwendungsempfänger, wobei in den meisten Staaten aber der Schenker subsidiär mithaftet. In den Vereinigten Staaten hingegen ist der Zuwendende schenkungssteuerpflichtig. (de)
- Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird. Von der Schenkungsteuer ist die Erbschaftsteuer zu unterscheiden, die im Hinblick auf Zuwendungen im Erbgang, also infolge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Schuldner der Schenkungsteuer ist in den meisten Staaten grundsätzlich der Zuwendungsempfänger, wobei in den meisten Staaten aber der Schenker subsidiär mithaftet. In den Vereinigten Staaten hingegen ist der Zuwendende schenkungssteuerpflichtig. (de)
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