Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts (Schengen-Besitzstand, häufig auch Schengen-Acquis genannt) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt. Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU-

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  • Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts (Schengen-Besitzstand, häufig auch Schengen-Acquis genannt) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt. Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten deckt, wird in diesem Zusammenhang vom Schengen-Raum bzw. den Schengenstaaten gesprochen. Das erste Schengener Abkommen war das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“, auch bekannt als „Schengen I“. In diesem Schengener Übereinkommen vereinbarten fünf europäische Staaten, perspektivisch auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und ist nach der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es unterzeichnet wurde. Zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls in Schengen das „Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 …“ oder „Schengen II“ unterzeichnet. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch verursacht durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, wurde dieses kurz Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) genannte Abkommen (BGBl. 1993 II S. 1010, 1013) erst am 26. März 1995 tatsächlich in Kraft gesetzt. Das Verdienst des Schengener Abkommens wird im Europäischen Museum Schengen dokumentiert. Der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ (Prümer Vertrag) vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten weiterführt. Er gehört nicht zum Schengen-Besitzstand im eigentlichen Sinn. Die Schengen-Regeln des unkontrollierten Passierens der Binnengrenzen wurden im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt, nachdem die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union zusammengebrochen war. (de)
  • Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts (Schengen-Besitzstand, häufig auch Schengen-Acquis genannt) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt. Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten deckt, wird in diesem Zusammenhang vom Schengen-Raum bzw. den Schengenstaaten gesprochen. Das erste Schengener Abkommen war das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“, auch bekannt als „Schengen I“. In diesem Schengener Übereinkommen vereinbarten fünf europäische Staaten, perspektivisch auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und ist nach der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es unterzeichnet wurde. Zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls in Schengen das „Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 …“ oder „Schengen II“ unterzeichnet. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch verursacht durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, wurde dieses kurz Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) genannte Abkommen (BGBl. 1993 II S. 1010, 1013) erst am 26. März 1995 tatsächlich in Kraft gesetzt. Das Verdienst des Schengener Abkommens wird im Europäischen Museum Schengen dokumentiert. Der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ (Prümer Vertrag) vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten weiterführt. Er gehört nicht zum Schengen-Besitzstand im eigentlichen Sinn. Die Schengen-Regeln des unkontrollierten Passierens der Binnengrenzen wurden im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt, nachdem die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union zusammengebrochen war. (de)
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  • Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts (Schengen-Besitzstand, häufig auch Schengen-Acquis genannt) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt. Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU- (de)
  • Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts (Schengen-Besitzstand, häufig auch Schengen-Acquis genannt) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt. Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU- (de)
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