Das Scheck-Wechsel-Verfahren (auch Wechsel-Scheck-Verfahren oder Umkehrwechsel) dient der Finanzierung von Handelsgeschäften und läuft wie folgt ab: Der Käufer einer Ware oder Dienstleistung schickt dem Verkäufer bzw. Lieferanten einen Scheck zusammen mit einem Wechsel über den entsprechenden Rechnungsbetrag (ggf. unter Abzug eines Skontos) mit der Aufforderung, den Wechsel als Aussteller zu unterschreiben und an ihn zurückzusenden. Den Scheck reicht nun der Verkäufer bei seinem Kreditinstitut zur Gutschrift ein, während der Käufer den Wechsel als Bezogener unterschreibt und seinerseits bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Mit dem gutgeschriebenen Wechselbetrag kann nun der ausgestellte Scheck eingelöst werden. Bis zur Fälligkeit des Wechsels gewährt somit die Bank dem Käufer der Ware ei

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  • Das Scheck-Wechsel-Verfahren (auch Wechsel-Scheck-Verfahren oder Umkehrwechsel) dient der Finanzierung von Handelsgeschäften und läuft wie folgt ab: Der Käufer einer Ware oder Dienstleistung schickt dem Verkäufer bzw. Lieferanten einen Scheck zusammen mit einem Wechsel über den entsprechenden Rechnungsbetrag (ggf. unter Abzug eines Skontos) mit der Aufforderung, den Wechsel als Aussteller zu unterschreiben und an ihn zurückzusenden. Den Scheck reicht nun der Verkäufer bei seinem Kreditinstitut zur Gutschrift ein, während der Käufer den Wechsel als Bezogener unterschreibt und seinerseits bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Mit dem gutgeschriebenen Wechselbetrag kann nun der ausgestellte Scheck eingelöst werden. Bis zur Fälligkeit des Wechsels gewährt somit die Bank dem Käufer der Ware einen sog. Diskontkredit. Der Vorteil der Finanzierung über das Scheck-Wechsel-Verfahren gegenüber vielen anderen Kreditarten (z. B. einer Kontoüberziehung), liegt in den günstigeren Finanzierungskosten des Diskontkredites. Die Bank gewährt für einen Diskontkredit in der Regel günstigere Zinsen, da für einen Wechsel bis zu dessen Einlösung neben dem Bezogenen (hier also der Käufer) auch der Aussteller (hier also der Verkäufer) haftet. Daneben ist ein Wechselkredit verkehrsfähiger, da hierbei eine Forderung verbrieft wird, die relativ einfach mittels Indossament übertragen werden kann (z. B. zur Refinanzierung bei einer anderen Bank). Letztendlich "leiht" sich der Käufer die, ggf. bessere, Bonität des Lieferanten. Es handelt sich somit um eine Form der Kreditleihe. Das Scheck-Wechsel-Verfahren hat in den letzten Jahren zusammen mit dem Wechsel selbst stark an Bedeutung verloren. Dies liegt zum einen an der Urkundengebundenheit des Wechsels, dieser also nicht computer- bzw. maschinenfähig ist. Zum anderen ist durch den Wegfall der Rediskontierungsmöglichkeit von Handelswechseln durch Banken bei der Deutschen Bundesbank, dieser für Banken nicht mehr so interessant. (de)
  • Das Scheck-Wechsel-Verfahren (auch Wechsel-Scheck-Verfahren oder Umkehrwechsel) dient der Finanzierung von Handelsgeschäften und läuft wie folgt ab: Der Käufer einer Ware oder Dienstleistung schickt dem Verkäufer bzw. Lieferanten einen Scheck zusammen mit einem Wechsel über den entsprechenden Rechnungsbetrag (ggf. unter Abzug eines Skontos) mit der Aufforderung, den Wechsel als Aussteller zu unterschreiben und an ihn zurückzusenden. Den Scheck reicht nun der Verkäufer bei seinem Kreditinstitut zur Gutschrift ein, während der Käufer den Wechsel als Bezogener unterschreibt und seinerseits bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Mit dem gutgeschriebenen Wechselbetrag kann nun der ausgestellte Scheck eingelöst werden. Bis zur Fälligkeit des Wechsels gewährt somit die Bank dem Käufer der Ware einen sog. Diskontkredit. Der Vorteil der Finanzierung über das Scheck-Wechsel-Verfahren gegenüber vielen anderen Kreditarten (z. B. einer Kontoüberziehung), liegt in den günstigeren Finanzierungskosten des Diskontkredites. Die Bank gewährt für einen Diskontkredit in der Regel günstigere Zinsen, da für einen Wechsel bis zu dessen Einlösung neben dem Bezogenen (hier also der Käufer) auch der Aussteller (hier also der Verkäufer) haftet. Daneben ist ein Wechselkredit verkehrsfähiger, da hierbei eine Forderung verbrieft wird, die relativ einfach mittels Indossament übertragen werden kann (z. B. zur Refinanzierung bei einer anderen Bank). Letztendlich "leiht" sich der Käufer die, ggf. bessere, Bonität des Lieferanten. Es handelt sich somit um eine Form der Kreditleihe. Das Scheck-Wechsel-Verfahren hat in den letzten Jahren zusammen mit dem Wechsel selbst stark an Bedeutung verloren. Dies liegt zum einen an der Urkundengebundenheit des Wechsels, dieser also nicht computer- bzw. maschinenfähig ist. Zum anderen ist durch den Wegfall der Rediskontierungsmöglichkeit von Handelswechseln durch Banken bei der Deutschen Bundesbank, dieser für Banken nicht mehr so interessant. (de)
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  • Das Scheck-Wechsel-Verfahren (auch Wechsel-Scheck-Verfahren oder Umkehrwechsel) dient der Finanzierung von Handelsgeschäften und läuft wie folgt ab: Der Käufer einer Ware oder Dienstleistung schickt dem Verkäufer bzw. Lieferanten einen Scheck zusammen mit einem Wechsel über den entsprechenden Rechnungsbetrag (ggf. unter Abzug eines Skontos) mit der Aufforderung, den Wechsel als Aussteller zu unterschreiben und an ihn zurückzusenden. Den Scheck reicht nun der Verkäufer bei seinem Kreditinstitut zur Gutschrift ein, während der Käufer den Wechsel als Bezogener unterschreibt und seinerseits bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Mit dem gutgeschriebenen Wechselbetrag kann nun der ausgestellte Scheck eingelöst werden. Bis zur Fälligkeit des Wechsels gewährt somit die Bank dem Käufer der Ware ei (de)
  • Das Scheck-Wechsel-Verfahren (auch Wechsel-Scheck-Verfahren oder Umkehrwechsel) dient der Finanzierung von Handelsgeschäften und läuft wie folgt ab: Der Käufer einer Ware oder Dienstleistung schickt dem Verkäufer bzw. Lieferanten einen Scheck zusammen mit einem Wechsel über den entsprechenden Rechnungsbetrag (ggf. unter Abzug eines Skontos) mit der Aufforderung, den Wechsel als Aussteller zu unterschreiben und an ihn zurückzusenden. Den Scheck reicht nun der Verkäufer bei seinem Kreditinstitut zur Gutschrift ein, während der Käufer den Wechsel als Bezogener unterschreibt und seinerseits bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Mit dem gutgeschriebenen Wechselbetrag kann nun der ausgestellte Scheck eingelöst werden. Bis zur Fälligkeit des Wechsels gewährt somit die Bank dem Käufer der Ware ei (de)
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  • Scheck-Wechsel-Verfahren (de)
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