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- Schaltberechtigung ist die Betriebsgenehmigung / Beauftragung an einen Schaltberechtigten, in einem festgelegten, bestimmten elektrischen Netz- bzw. Anlagenteil eigenverantwortlich oder auf Anweisung durch den Schaltauftragsberechtigten, Schaltungen durchzuführen und Arbeitsstellen einzurichten. Die Schaltberechtigung wird vom Unternehmer oder durch die beauftragte Führungskraft (z. B. Verantwortliche Elektrofachkraft, V-EFK) des Betreibers schriftlich erteilt und schließt die Befähigung ein, den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der betreffenden elektrischen Schaltanlage sowie Netzteil im Rahmen der Schalt-Arbeitsanweisung für den festgelegten Zeitraum durchführen zu können.In Sonderfällen wird in der Praxis entsprechend der betrieblichen Organisation eine„Teilschaltberechtigung“ für befähigte Personen erteilt. (de)
- Schaltberechtigung ist die Betriebsgenehmigung / Beauftragung an einen Schaltberechtigten, in einem festgelegten, bestimmten elektrischen Netz- bzw. Anlagenteil eigenverantwortlich oder auf Anweisung durch den Schaltauftragsberechtigten, Schaltungen durchzuführen und Arbeitsstellen einzurichten. Die Schaltberechtigung wird vom Unternehmer oder durch die beauftragte Führungskraft (z. B. Verantwortliche Elektrofachkraft, V-EFK) des Betreibers schriftlich erteilt und schließt die Befähigung ein, den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der betreffenden elektrischen Schaltanlage sowie Netzteil im Rahmen der Schalt-Arbeitsanweisung für den festgelegten Zeitraum durchführen zu können.In Sonderfällen wird in der Praxis entsprechend der betrieblichen Organisation eine„Teilschaltberechtigung“ für befähigte Personen erteilt. (de)
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- Schaltberechtigung ist die Betriebsgenehmigung / Beauftragung an einen Schaltberechtigten, in einem festgelegten, bestimmten elektrischen Netz- bzw. Anlagenteil eigenverantwortlich oder auf Anweisung durch den Schaltauftragsberechtigten, Schaltungen durchzuführen und Arbeitsstellen einzurichten. Die Schaltberechtigung wird vom Unternehmer oder durch die beauftragte Führungskraft (z. B. Verantwortliche Elektrofachkraft, V-EFK) des Betreibers schriftlich erteilt und schließt die Befähigung ein, den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der betreffenden elektrischen Schaltanlage sowie Netzteil im Rahmen der Schalt-Arbeitsanweisung für den festgelegten Zeitraum durchführen zu können.In Sonderfällen wird in der Praxis entsprechend der betrieblichen Organisation eine„Teilschaltberechtigung“ für befäh (de)
- Schaltberechtigung ist die Betriebsgenehmigung / Beauftragung an einen Schaltberechtigten, in einem festgelegten, bestimmten elektrischen Netz- bzw. Anlagenteil eigenverantwortlich oder auf Anweisung durch den Schaltauftragsberechtigten, Schaltungen durchzuführen und Arbeitsstellen einzurichten. Die Schaltberechtigung wird vom Unternehmer oder durch die beauftragte Führungskraft (z. B. Verantwortliche Elektrofachkraft, V-EFK) des Betreibers schriftlich erteilt und schließt die Befähigung ein, den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der betreffenden elektrischen Schaltanlage sowie Netzteil im Rahmen der Schalt-Arbeitsanweisung für den festgelegten Zeitraum durchführen zu können.In Sonderfällen wird in der Praxis entsprechend der betrieblichen Organisation eine„Teilschaltberechtigung“ für befäh (de)
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- Schaltberechtigung (de)
- Schaltberechtigung (de)
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