Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital * einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, * einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, * einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder * einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG).

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  • Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital * einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, * einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, * einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder * einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). Die Beteiligung muss zu Beginn des Erhebungszeitraumes (i. d. R. des Kalenderjahres) bestehen. Eine Schachtelbeteiligung hat durch das Schachtelprivileg in der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung. (de)
  • Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital * einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, * einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, * einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder * einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). Die Beteiligung muss zu Beginn des Erhebungszeitraumes (i. d. R. des Kalenderjahres) bestehen. Eine Schachtelbeteiligung hat durch das Schachtelprivileg in der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung. (de)
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  • Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital * einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, * einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, * einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder * einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). (de)
  • Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital * einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, * einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, * einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder * einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). (de)
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  • Schachtelbeteiligung (de)
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