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- Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital
* einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft,
* einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts,
* einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder
* einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). Die Beteiligung muss zu Beginn des Erhebungszeitraumes (i. d. R. des Kalenderjahres) bestehen. Eine Schachtelbeteiligung hat durch das Schachtelprivileg in der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung. (de)
- Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital
* einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft,
* einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts,
* einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder
* einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). Die Beteiligung muss zu Beginn des Erhebungszeitraumes (i. d. R. des Kalenderjahres) bestehen. Eine Schachtelbeteiligung hat durch das Schachtelprivileg in der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung. (de)
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- Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital
* einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft,
* einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts,
* einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder
* einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). (de)
- Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital
* einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft,
* einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts,
* einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder
* einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG). (de)
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- Schachtelbeteiligung (de)
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