Im deutschen Privatrecht bezeichnet Satzung eine oftmals schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend. In Deutschland wird die Bezeichnung Satzung auch im öffentlichen Recht genutzt.

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  • Im deutschen Privatrecht bezeichnet Satzung eine oftmals schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend. In Deutschland wird die Bezeichnung Satzung auch im öffentlichen Recht genutzt. (de)
  • Im deutschen Privatrecht bezeichnet Satzung eine oftmals schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend. In Deutschland wird die Bezeichnung Satzung auch im öffentlichen Recht genutzt. (de)
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  • Satzung (Privatrecht) (de)
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