Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Eine Sanktionsnorm (von lat. sanctio = Strafbestimmung) ist eine sekundäre Rechtsnorm, aus der sich die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen eine primäre Verhaltensnorm ergeben. In der allgemeinen Rechtslehre ist mit einer Sanktion auch ein Akt der Rechtsetzung gemeint, der die Geltung eines Rechtssatzes bekräftigen und gewährleisten soll wie die Pragmatische Sanktion im römischen Recht oder die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. Im Völkerrecht bezeichnet man mit Sanktion eine Zwangsmaßnahme gegen ein Völkerrechtssubjekt, insbesondere zur Durchsetzung von Beschlüssen des UN-Sichheitsrats durch Wirtschaftssanktionen. Im Jahr 2000 kam es zu EU-Sanktionen gegen Österreich auf diplomatischer Ebene. Die konkreten Sanktionen ergeben sich im Einzelfall meist aus Sanktionslisten. Sanktionsnormen gibt es im deutschen Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht. (de)
- Eine Sanktionsnorm (von lat. sanctio = Strafbestimmung) ist eine sekundäre Rechtsnorm, aus der sich die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen eine primäre Verhaltensnorm ergeben. In der allgemeinen Rechtslehre ist mit einer Sanktion auch ein Akt der Rechtsetzung gemeint, der die Geltung eines Rechtssatzes bekräftigen und gewährleisten soll wie die Pragmatische Sanktion im römischen Recht oder die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. Im Völkerrecht bezeichnet man mit Sanktion eine Zwangsmaßnahme gegen ein Völkerrechtssubjekt, insbesondere zur Durchsetzung von Beschlüssen des UN-Sichheitsrats durch Wirtschaftssanktionen. Im Jahr 2000 kam es zu EU-Sanktionen gegen Österreich auf diplomatischer Ebene. Die konkreten Sanktionen ergeben sich im Einzelfall meist aus Sanktionslisten. Sanktionsnormen gibt es im deutschen Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Eine Sanktionsnorm (von lat. sanctio = Strafbestimmung) ist eine sekundäre Rechtsnorm, aus der sich die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen eine primäre Verhaltensnorm ergeben. In der allgemeinen Rechtslehre ist mit einer Sanktion auch ein Akt der Rechtsetzung gemeint, der die Geltung eines Rechtssatzes bekräftigen und gewährleisten soll wie die Pragmatische Sanktion im römischen Recht oder die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. Sanktionsnormen gibt es im deutschen Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht. (de)
- Eine Sanktionsnorm (von lat. sanctio = Strafbestimmung) ist eine sekundäre Rechtsnorm, aus der sich die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen eine primäre Verhaltensnorm ergeben. In der allgemeinen Rechtslehre ist mit einer Sanktion auch ein Akt der Rechtsetzung gemeint, der die Geltung eines Rechtssatzes bekräftigen und gewährleisten soll wie die Pragmatische Sanktion im römischen Recht oder die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. Sanktionsnormen gibt es im deutschen Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht. (de)
|
rdfs:label
|
- Sanktionsnorm (de)
- Sanktionsnorm (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |