Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (Abkürzung: SbV) ist eine bei Eisenbahnen in Deutschland, insbesondere bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen angewandte Zusammenstellung örtlich gültiger Vorschriften, zeitweilig oder dauerhaft gülter Abweichungen von allgemein gültigen Vorschriften sowie Beschreibung örtlicher Besonderheiten von Bahnanlagen. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften beinhaltet unter anderem: Die Herausgabe und Aktualisierung der SbV obliegt der Betriebsleitung des Eisenbahnunternehmens und hier insbesondere dem Eisenbahnbetriebsleiter.

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  • Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (Abkürzung: SbV) ist eine bei Eisenbahnen in Deutschland, insbesondere bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen angewandte Zusammenstellung örtlich gültiger Vorschriften, zeitweilig oder dauerhaft gülter Abweichungen von allgemein gültigen Vorschriften sowie Beschreibung örtlicher Besonderheiten von Bahnanlagen. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften wird teilweise auch synonym als Örtliche Richtlinien oder Örtliche Betriebsvorschriften bzw. für größere Bahnhofsbereiche als Bahnhofsbuch bezeichnet, wobei diese Begriffe zum Teil auch mit anderen Bedeutungen belegt sind oder sich die Bedeutung dieser mit der SbV überschneiden. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften beinhaltet unter anderem: * Beschreibung des Gültigkeitsbereichs der SbV, verbale Beschreibung der Gleisanlagen, Bahnhöfe und Stationen sowie sonstiger Infrastrukturanlagen (z. B. Wasserkran, Tankstelle, Bekohlungsanlage, Untersuchungsgrube, Drehscheibe, etc.), * Grafische Darstellung (Lageplan, Layout) der Anlagen, * Zusammenstellung (Auflistung) der im Gültigkeitsbereich anzuwendenden Vorschriften und Regelwerke, * Zusammenstellung von Ausnahmen und Abweichungen der allgemein für den Eisenbahnbetrieb gültigen Vorschriften, * Aufstellung der besonders überwachungspflichtigen Anlagen, * Festlegung der im Rangierbetrieb regelmäßig zu beobachtenden Gleisbereiche und Fahrstraßen. Die Herausgabe und Aktualisierung der SbV obliegt der Betriebsleitung des Eisenbahnunternehmens und hier insbesondere dem Eisenbahnbetriebsleiter. Vor der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. Mitarbeiter des EVUs haben diese die Kenntnisnahme der SbV zu bestätigen. (de)
  • Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (Abkürzung: SbV) ist eine bei Eisenbahnen in Deutschland, insbesondere bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen angewandte Zusammenstellung örtlich gültiger Vorschriften, zeitweilig oder dauerhaft gülter Abweichungen von allgemein gültigen Vorschriften sowie Beschreibung örtlicher Besonderheiten von Bahnanlagen. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften wird teilweise auch synonym als Örtliche Richtlinien oder Örtliche Betriebsvorschriften bzw. für größere Bahnhofsbereiche als Bahnhofsbuch bezeichnet, wobei diese Begriffe zum Teil auch mit anderen Bedeutungen belegt sind oder sich die Bedeutung dieser mit der SbV überschneiden. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften beinhaltet unter anderem: * Beschreibung des Gültigkeitsbereichs der SbV, verbale Beschreibung der Gleisanlagen, Bahnhöfe und Stationen sowie sonstiger Infrastrukturanlagen (z. B. Wasserkran, Tankstelle, Bekohlungsanlage, Untersuchungsgrube, Drehscheibe, etc.), * Grafische Darstellung (Lageplan, Layout) der Anlagen, * Zusammenstellung (Auflistung) der im Gültigkeitsbereich anzuwendenden Vorschriften und Regelwerke, * Zusammenstellung von Ausnahmen und Abweichungen der allgemein für den Eisenbahnbetrieb gültigen Vorschriften, * Aufstellung der besonders überwachungspflichtigen Anlagen, * Festlegung der im Rangierbetrieb regelmäßig zu beobachtenden Gleisbereiche und Fahrstraßen. Die Herausgabe und Aktualisierung der SbV obliegt der Betriebsleitung des Eisenbahnunternehmens und hier insbesondere dem Eisenbahnbetriebsleiter. Vor der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. Mitarbeiter des EVUs haben diese die Kenntnisnahme der SbV zu bestätigen. (de)
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  • Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (Abkürzung: SbV) ist eine bei Eisenbahnen in Deutschland, insbesondere bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen angewandte Zusammenstellung örtlich gültiger Vorschriften, zeitweilig oder dauerhaft gülter Abweichungen von allgemein gültigen Vorschriften sowie Beschreibung örtlicher Besonderheiten von Bahnanlagen. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften beinhaltet unter anderem: Die Herausgabe und Aktualisierung der SbV obliegt der Betriebsleitung des Eisenbahnunternehmens und hier insbesondere dem Eisenbahnbetriebsleiter. (de)
  • Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (Abkürzung: SbV) ist eine bei Eisenbahnen in Deutschland, insbesondere bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen angewandte Zusammenstellung örtlich gültiger Vorschriften, zeitweilig oder dauerhaft gülter Abweichungen von allgemein gültigen Vorschriften sowie Beschreibung örtlicher Besonderheiten von Bahnanlagen. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften beinhaltet unter anderem: Die Herausgabe und Aktualisierung der SbV obliegt der Betriebsleitung des Eisenbahnunternehmens und hier insbesondere dem Eisenbahnbetriebsleiter. (de)
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  • Sammlung betrieblicher Vorschriften (de)
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