Die Saarbrücker Union bezeichnet den im Jahr 1815 erfolgten Zusammenschluss von lutherischen und reformierten Gemeinden im Saarland zu einer gemeinsamen Kirche. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen.

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  • Die Saarbrücker Union bezeichnet den im Jahr 1815 erfolgten Zusammenschluss von lutherischen und reformierten Gemeinden im Saarland zu einer gemeinsamen Kirche. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 hatten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion ersucht (Vgl. Unionismus). Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. Seit 1815 unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie zwei Monate später, am 24. Oktober, endgültig beschlossen. Damit kam die Saarbrücker Union der Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm III. vom 7. November 1817 zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend bestätigte der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfanden, fielen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollten „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.“ Damit waren die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. (de)
  • Die Saarbrücker Union bezeichnet den im Jahr 1815 erfolgten Zusammenschluss von lutherischen und reformierten Gemeinden im Saarland zu einer gemeinsamen Kirche. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. Schon 1801 hatten die lutherischen und reformierten Gemeinden in der Region bei der französischen Regierung um die Errichtung einer regionalen Verwaltungsunion ersucht (Vgl. Unionismus). Weitere Schritte der konfessionellen Gemeinschaft wurden jedoch unter Napoleons Herrschaft weder erwogen noch verwirklicht. Seit 1815 unternahmen daher die Gemeinden im südlichen Saarland Schritte zu einer eigenständigen Union, die sie zwei Monate später, am 24. Oktober, endgültig beschlossen. Damit kam die Saarbrücker Union der Kabinettsordre von Friedrich Wilhelm III. vom 7. November 1817 zuvor. Sie ist damit keine von oben verordnete Union, sondern eine bewusste Entscheidung für eine Kirchengemeinschaft von unten. Dementsprechend bestätigte der königliche Erlass hier lediglich einen bereits geschaffenen Zustand. Die Abwehrreaktionen gegen die Union, wie sie in manchen Teilen der übrigen rheinischen Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche in Preußen stattfanden, fielen hier aus. Die Unionsurkunde erklärt das Ziel der Saarbrücker Union folgendermaßen: Die Pfarrer sollten „alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu knüpfen.“ Damit waren die Kanzel- und die Abendmahlsgemeinschaft gleichermaßen gemeint. (de)
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  • Die Saarbrücker Union bezeichnet den im Jahr 1815 erfolgten Zusammenschluss von lutherischen und reformierten Gemeinden im Saarland zu einer gemeinsamen Kirche. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. (de)
  • Die Saarbrücker Union bezeichnet den im Jahr 1815 erfolgten Zusammenschluss von lutherischen und reformierten Gemeinden im Saarland zu einer gemeinsamen Kirche. Nach dem Wiener Kongress fielen die unterschiedlichen Herrschaften, die heute das Saarland bilden, an Preußen und Bayern. Damit wurde im Saarland eine neue Kirchenstruktur eingeführt. Die lutherischen Konsistorien wurden zu einer Synode zusammengefasst. Dabei wurden die beiden reformierten Gemeinden Ludweiler und Saarbrücken, die schon seit dem 17. (Ludweiler) bzw. 18. Jh. (Saarbrücken) mit einer gräflichen Sondererlaubnis innerhalb der lutherischen Staatskirche der Grafschaft Nassau-Saarbrücken existiert hatten, von der preußischen Regierung nicht wahrgenommen. (de)
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  • Saarbrücker Union (de)
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