Römisches Reich (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“.

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  • Römisches Reich (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“. Die Herrschaftsform wandelte sich im Laufe der Zeit von einer (unsicher belegten) Königsherrschaft zur Republik und schließlich zum Kaisertum. Die Geschichte des Römischen Reiches lässt sich traditionell grob in vier Phasen gliedern, für die folgende – historisch nicht immer gesicherten – Zeiträume gelten: 1. * Römische Königszeit: 753 v. Chr. bis 509 v. Chr. 2. * Römische Republik: 509 v. Chr. bis 27 v. Chr. (Untergang der Republik infolge der Bürgerkriege ab 133 v. Chr.) 3. * Prinzipat bzw. (frühe und hohe) Römische Kaiserzeit: 27 v. Chr. bis in die Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts (235 bis 284/285; auch als „Zeit der Soldatenkaiser“ bezeichnet) 4. * Spätantike: ab 284/285 bis ins 6./7. Jahrhundert (in der älteren Forschung auch als „Dominat“ bezeichnet). In dieser Zeit ereigneten sich die Völkerwanderung (375 bis 568) und die Teilung des Reiches (395) sowie der Untergang des Römischen Reiches im Westen (476/480) und der Übergang zum Byzantinischen Reich im Osten (frühes 7. Jahrhundert). Im 3. Jahrhundert v. Chr. begannen die Römer ihre Macht über das italienische Festland hinaus auszuweiten, die ersten Provinzen waren Sizilien und Sardinien. Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung unter Kaiser Trajan erstreckte sich das Römische Reich über Territorien auf drei Kontinenten rund um das Mittelmeer: von Gallien und großen Teilen Britanniens bis zu den Gebieten rund um das Schwarze Meer (siehe auch Bosporanisches Reich). Damit beherrschte Rom den gesamten Mittelmeerraum. Das Reich blieb bis in die Spätantike in Provinzen unterteilt. Das eigentliche Rückgrat der Verwaltung bildeten allerdings die Städte des Imperiums, die als halbautonome Bürgergemeinden organisiert waren und insbesondere für die Steuererhebung zuständig waren. Diese Delegation von Aufgaben ermöglichte es den Römern, mit einer sehr kleinen zentralen Administration operieren zu können. Das Reich übte einen großen Einfluss auf die von ihm beherrschten Gebiete aus, aber auch auf die Gebiete jenseits seiner Grenzen. Der Handel im Römischen Reich, Kunst und Kultur erreichten vor allem in der Kaiserzeit in Teilen des Gebietes eine Hochblüte. Die damalige Lebensqualität und der entsprechende Bevölkerungsstand sollten in Europa und Nordafrika erst Jahrhunderte später wieder erreicht werden. In der östlichen Hälfte des Reiches mischte sich der römische Einfluss mit griechisch-hellenistischen und orientalischen Elementen. Latein wurde zur Amtssprache im gesamten Reich (im Osten ergänzt durch das Altgriechische), wenngleich sich auch andere Sprachen halten konnten. Dieses Erbe des Imperium Romanum wirkte lange nach seinem Untergang fort: In ganz West- und Mitteleuropa war Latein bis in die Zeit des Barocks die Sprache der Gebildeten. Aus dem Lateinischen entstanden die romanischen Sprachen, unter anderem Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Rumänisch. Zudem finden sich viele lateinische Lehnwörter in den germanischen und den slawischen Sprachen. In der römisch-katholischen Kirche ist Latein bis heute Amtssprache. In einigen Wissenschaften wie Biologie und Medizin werden lateinische Fachausdrücke bis heute verwendet. Das Rechts- und Staatswesen Europas, insbesondere das Zivilrecht, ist maßgeblich vom römischen Recht geprägt. Das Rechtswesen im antiken Rom beinhaltete elementare zivil- und strafrechtliche Verfahrensvorschriften in der Rechtsordnung, die vom Grundsatz her in die modernen Rechtsnormen eingeflossen sind. Das „Römische Reich“ mit seinen vielen unterschiedlichen Völkern, Sprachen und Religionen war Staat, Gesellschaftsform und nicht zuletzt eine Verkörperung der Idee eines imperium sine fine, eines „grenzenlosen Reiches“. (de)
  • Römisches Reich (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“. Die Herrschaftsform wandelte sich im Laufe der Zeit von einer (unsicher belegten) Königsherrschaft zur Republik und schließlich zum Kaisertum. Die Geschichte des Römischen Reiches lässt sich traditionell grob in vier Phasen gliedern, für die folgende – historisch nicht immer gesicherten – Zeiträume gelten: 1. * Römische Königszeit: 753 v. Chr. bis 509 v. Chr. 2. * Römische Republik: 509 v. Chr. bis 27 v. Chr. (Untergang der Republik infolge der Bürgerkriege ab 133 v. Chr.) 3. * Prinzipat bzw. (frühe und hohe) Römische Kaiserzeit: 27 v. Chr. bis in die Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts (235 bis 284/285; auch als „Zeit der Soldatenkaiser“ bezeichnet) 4. * Spätantike: ab 284/285 bis ins 6./7. Jahrhundert (in der älteren Forschung auch als „Dominat“ bezeichnet). In dieser Zeit ereigneten sich die Völkerwanderung (375 bis 568) und die Teilung des Reiches (395) sowie der Untergang des Römischen Reiches im Westen (476/480) und der Übergang zum Byzantinischen Reich im Osten (frühes 7. Jahrhundert). Im 3. Jahrhundert v. Chr. begannen die Römer ihre Macht über das italienische Festland hinaus auszuweiten, die ersten Provinzen waren Sizilien und Sardinien. Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung unter Kaiser Trajan erstreckte sich das Römische Reich über Territorien auf drei Kontinenten rund um das Mittelmeer: von Gallien und großen Teilen Britanniens bis zu den Gebieten rund um das Schwarze Meer (siehe auch Bosporanisches Reich). Damit beherrschte Rom den gesamten Mittelmeerraum. Das Reich blieb bis in die Spätantike in Provinzen unterteilt. Das eigentliche Rückgrat der Verwaltung bildeten allerdings die Städte des Imperiums, die als halbautonome Bürgergemeinden organisiert waren und insbesondere für die Steuererhebung zuständig waren. Diese Delegation von Aufgaben ermöglichte es den Römern, mit einer sehr kleinen zentralen Administration operieren zu können. Das Reich übte einen großen Einfluss auf die von ihm beherrschten Gebiete aus, aber auch auf die Gebiete jenseits seiner Grenzen. Der Handel im Römischen Reich, Kunst und Kultur erreichten vor allem in der Kaiserzeit in Teilen des Gebietes eine Hochblüte. Die damalige Lebensqualität und der entsprechende Bevölkerungsstand sollten in Europa und Nordafrika erst Jahrhunderte später wieder erreicht werden. In der östlichen Hälfte des Reiches mischte sich der römische Einfluss mit griechisch-hellenistischen und orientalischen Elementen. Latein wurde zur Amtssprache im gesamten Reich (im Osten ergänzt durch das Altgriechische), wenngleich sich auch andere Sprachen halten konnten. Dieses Erbe des Imperium Romanum wirkte lange nach seinem Untergang fort: In ganz West- und Mitteleuropa war Latein bis in die Zeit des Barocks die Sprache der Gebildeten. Aus dem Lateinischen entstanden die romanischen Sprachen, unter anderem Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Rumänisch. Zudem finden sich viele lateinische Lehnwörter in den germanischen und den slawischen Sprachen. In der römisch-katholischen Kirche ist Latein bis heute Amtssprache. In einigen Wissenschaften wie Biologie und Medizin werden lateinische Fachausdrücke bis heute verwendet. Das Rechts- und Staatswesen Europas, insbesondere das Zivilrecht, ist maßgeblich vom römischen Recht geprägt. Das Rechtswesen im antiken Rom beinhaltete elementare zivil- und strafrechtliche Verfahrensvorschriften in der Rechtsordnung, die vom Grundsatz her in die modernen Rechtsnormen eingeflossen sind. Das „Römische Reich“ mit seinen vielen unterschiedlichen Völkern, Sprachen und Religionen war Staat, Gesellschaftsform und nicht zuletzt eine Verkörperung der Idee eines imperium sine fine, eines „grenzenlosen Reiches“. (de)
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  • Römisches Reich (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“. (de)
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