Rundfunkdatenschutzbeauftragte sind die zuständigen datenschutzrechtlichen Kontrollstellen (im Sinne von Art. 28 Richtlinie 95/46/EG) für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung veröffentlichen sie inzwischen alle einen Tätigkeitsbericht.

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  • Rundfunkdatenschutzbeauftragte sind die zuständigen datenschutzrechtlichen Kontrollstellen (im Sinne von Art. 28 Richtlinie 95/46/EG) für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung veröffentlichen sie inzwischen alle einen Tätigkeitsbericht. (de)
  • Rundfunkdatenschutzbeauftragte sind die zuständigen datenschutzrechtlichen Kontrollstellen (im Sinne von Art. 28 Richtlinie 95/46/EG) für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung veröffentlichen sie inzwischen alle einen Tätigkeitsbericht. (de)
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  • Rundfunkdatenschutzbeauftragte sind die zuständigen datenschutzrechtlichen Kontrollstellen (im Sinne von Art. 28 Richtlinie 95/46/EG) für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung veröffentlichen sie inzwischen alle einen Tätigkeitsbericht. (de)
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  • Rundfunkdatenschutzbeauftragter (de)
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