Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Vertragsänderungen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieters eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein.

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  • Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Vertragsänderungen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieters eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein. Die Rufnummernmitnahme im Festnetz wird auch als Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung bezeichnet.Hierbei wird beim Wechsel zu einem neuen Netzanbieter die ortsgebundene Telefonnummer behalten. Nicht damit zu verwechseln ist die ebenfalls mögliche Beibehaltung einer Rufnummer bei einem Umzug innerhalb eines Ortsnetzes ohne Wechsel des Netzanbieters. Die Rufnummernmitnahme in Mobilfunknetzen bezeichnet man auch als Mobile Number Portability (MNP).Hierbei wird bei Anbieterwechsel die komplette Rufnummer inklusive Vorwahl behalten. (de)
  • Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Vertragsänderungen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieters eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein. Die Rufnummernmitnahme im Festnetz wird auch als Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung bezeichnet.Hierbei wird beim Wechsel zu einem neuen Netzanbieter die ortsgebundene Telefonnummer behalten. Nicht damit zu verwechseln ist die ebenfalls mögliche Beibehaltung einer Rufnummer bei einem Umzug innerhalb eines Ortsnetzes ohne Wechsel des Netzanbieters. Die Rufnummernmitnahme in Mobilfunknetzen bezeichnet man auch als Mobile Number Portability (MNP).Hierbei wird bei Anbieterwechsel die komplette Rufnummer inklusive Vorwahl behalten. (de)
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  • Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Vertragsänderungen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieters eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein. (de)
  • Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Vertragsänderungen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieters eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein. (de)
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  • Rufnummernmitnahme (de)
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