Rudolf Rechberger (* 1. Juni 1905 in Oberösterreich; † unbekannt) ist ein Österreicher, der in der Nachkriegszeit Opfer eines Justizirrtums wurde. Der Fall Rechberger zählte gemäß Otto Tschadek zu einem von vier Fällen von Justizirrtümer (neben den Fällen Franz Thiel, Alois Manninger und Wilhelm Gratzl), welche "das Vertrauen ... in die [österreichische] Rechtsprechung" der Nachkriegszeit erschütterten und zur Verhinderung der Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich beitrugen.

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  • Rudolf Rechberger (* 1. Juni 1905 in Oberösterreich; † unbekannt) ist ein Österreicher, der in der Nachkriegszeit Opfer eines Justizirrtums wurde. Der Fall Rechberger zählte gemäß Otto Tschadek zu einem von vier Fällen von Justizirrtümer (neben den Fällen Franz Thiel, Alois Manninger und Wilhelm Gratzl), welche "das Vertrauen ... in die [österreichische] Rechtsprechung" der Nachkriegszeit erschütterten und zur Verhinderung der Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich beitrugen. (de)
  • Rudolf Rechberger (* 1. Juni 1905 in Oberösterreich; † unbekannt) ist ein Österreicher, der in der Nachkriegszeit Opfer eines Justizirrtums wurde. Der Fall Rechberger zählte gemäß Otto Tschadek zu einem von vier Fällen von Justizirrtümer (neben den Fällen Franz Thiel, Alois Manninger und Wilhelm Gratzl), welche "das Vertrauen ... in die [österreichische] Rechtsprechung" der Nachkriegszeit erschütterten und zur Verhinderung der Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich beitrugen. (de)
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  • Rudolf Rechberger (* 1. Juni 1905 in Oberösterreich; † unbekannt) ist ein Österreicher, der in der Nachkriegszeit Opfer eines Justizirrtums wurde. Der Fall Rechberger zählte gemäß Otto Tschadek zu einem von vier Fällen von Justizirrtümer (neben den Fällen Franz Thiel, Alois Manninger und Wilhelm Gratzl), welche "das Vertrauen ... in die [österreichische] Rechtsprechung" der Nachkriegszeit erschütterten und zur Verhinderung der Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich beitrugen. (de)
  • Rudolf Rechberger (* 1. Juni 1905 in Oberösterreich; † unbekannt) ist ein Österreicher, der in der Nachkriegszeit Opfer eines Justizirrtums wurde. Der Fall Rechberger zählte gemäß Otto Tschadek zu einem von vier Fällen von Justizirrtümer (neben den Fällen Franz Thiel, Alois Manninger und Wilhelm Gratzl), welche "das Vertrauen ... in die [österreichische] Rechtsprechung" der Nachkriegszeit erschütterten und zur Verhinderung der Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich beitrugen. (de)
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