Das Rudolf-Gutachten ist eine Schrift des deutschen Rechtsextremisten Germar Rudolf, die der Holocaustleugnung einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollte. Er verfasste es 1992 im Auftrag des Düsseldorfer Anwalts und ehemaligen Kampffliegers im Zweiten Weltkrieg Hajo Herrmann zunächst als Gerichtsgutachten zur Verteidigung des wegen Volksverhetzung verurteilten Otto Ernst Remer und gab es 2001 als Buch heraus. Unterstützt wurde er bei diesem Gutachten von dem Chemiker und CDU-Mitglied Dieter Bartling (Jg. 1928).

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  • Das Rudolf-Gutachten ist eine Schrift des deutschen Rechtsextremisten Germar Rudolf, die der Holocaustleugnung einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollte. Er verfasste es 1992 im Auftrag des Düsseldorfer Anwalts und ehemaligen Kampffliegers im Zweiten Weltkrieg Hajo Herrmann zunächst als Gerichtsgutachten zur Verteidigung des wegen Volksverhetzung verurteilten Otto Ernst Remer und gab es 2001 als Buch heraus. Unterstützt wurde er bei diesem Gutachten von dem Chemiker und CDU-Mitglied Dieter Bartling (Jg. 1928). Der diplomierte Chemiker Rudolf versuchte darin, die These des sogenannten Leuchter-Reports von 1988 zu untermauern, wonach die Gaskammern des nationalsozialistischen Vernichtungslagers KZ Auschwitz-Birkenau lediglich Attrappen gewesen seien und Zyklon B dort allenfalls zur Entlausung von Kleidung gegen Fleckfieber verwendet worden sei. Dazu maß und verglich Rudolf anhand angeblich selbst entnommener Proben aus den Wänden ehemaliger Entlausungs- und Gaskammern die darin vorgefundenen Blausäure-Rückstände. Methodik und Schlussfolgerungen aus Rudolfs chemischen Analysen wurden durch verschiedene Experten, namentlich durch den US-amerikanischen Chemiker und Gerichtsgutachter Richard Green im Auftrag des Holocaust History Project, detailliert widerlegt. Sie beurteilen die Schrift im Ergebnis als pseudowissenschaftlich, da sie vielfach erwiesene Tatsachen der Massenvergasung von Menschen ignoriert. Im März 2007 wurde Rudolf wegen der Veröffentlichung dieser Schrift als Holocaustleugner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Schrift wird dennoch im Internet weiterhin vertrieben und häufig von Geschichtsrevisionisten für antisemitische Propaganda herangezogen. (de)
  • Das Rudolf-Gutachten ist eine Schrift des deutschen Rechtsextremisten Germar Rudolf, die der Holocaustleugnung einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollte. Er verfasste es 1992 im Auftrag des Düsseldorfer Anwalts und ehemaligen Kampffliegers im Zweiten Weltkrieg Hajo Herrmann zunächst als Gerichtsgutachten zur Verteidigung des wegen Volksverhetzung verurteilten Otto Ernst Remer und gab es 2001 als Buch heraus. Unterstützt wurde er bei diesem Gutachten von dem Chemiker und CDU-Mitglied Dieter Bartling (Jg. 1928). Der diplomierte Chemiker Rudolf versuchte darin, die These des sogenannten Leuchter-Reports von 1988 zu untermauern, wonach die Gaskammern des nationalsozialistischen Vernichtungslagers KZ Auschwitz-Birkenau lediglich Attrappen gewesen seien und Zyklon B dort allenfalls zur Entlausung von Kleidung gegen Fleckfieber verwendet worden sei. Dazu maß und verglich Rudolf anhand angeblich selbst entnommener Proben aus den Wänden ehemaliger Entlausungs- und Gaskammern die darin vorgefundenen Blausäure-Rückstände. Methodik und Schlussfolgerungen aus Rudolfs chemischen Analysen wurden durch verschiedene Experten, namentlich durch den US-amerikanischen Chemiker und Gerichtsgutachter Richard Green im Auftrag des Holocaust History Project, detailliert widerlegt. Sie beurteilen die Schrift im Ergebnis als pseudowissenschaftlich, da sie vielfach erwiesene Tatsachen der Massenvergasung von Menschen ignoriert. Im März 2007 wurde Rudolf wegen der Veröffentlichung dieser Schrift als Holocaustleugner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Schrift wird dennoch im Internet weiterhin vertrieben und häufig von Geschichtsrevisionisten für antisemitische Propaganda herangezogen. (de)
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  • Das Rudolf-Gutachten ist eine Schrift des deutschen Rechtsextremisten Germar Rudolf, die der Holocaustleugnung einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollte. Er verfasste es 1992 im Auftrag des Düsseldorfer Anwalts und ehemaligen Kampffliegers im Zweiten Weltkrieg Hajo Herrmann zunächst als Gerichtsgutachten zur Verteidigung des wegen Volksverhetzung verurteilten Otto Ernst Remer und gab es 2001 als Buch heraus. Unterstützt wurde er bei diesem Gutachten von dem Chemiker und CDU-Mitglied Dieter Bartling (Jg. 1928). (de)
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