Royalty (oder häufiger im Plural „Royalties“ benutzt; korrekt im Deutschen laut Duden – Das Fremdwörterbuch aber: „Royaltys“) ist der englische – aber auch im deutschsprachigen Raum gebrauchte – Fachausdruck für sämtliche Gebühreneinnahmen des (geistigen) Eigentümers aus der Verwertung/Nutzung seines Werks oder Eigentums im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten. Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die „Royalty“) Gebühren für die Nutzung ihres (Land-)Eigentums in Form von Pacht durch die Pächter zu entrichten waren. Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er ergebnis- z. B. umsatzabhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmal

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  • Royalty (oder häufiger im Plural „Royalties“ benutzt; korrekt im Deutschen laut Duden – Das Fremdwörterbuch aber: „Royaltys“) ist der englische – aber auch im deutschsprachigen Raum gebrauchte – Fachausdruck für sämtliche Gebühreneinnahmen des (geistigen) Eigentümers aus der Verwertung/Nutzung seines Werks oder Eigentums im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten. Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die „Royalty“) Gebühren für die Nutzung ihres (Land-)Eigentums in Form von Pacht durch die Pächter zu entrichten waren. Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er ergebnis- z. B. umsatzabhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmalzahlungen, wiederkehrende Festbeträge wie Jahresgebühren u. ä.) meint. Am Beispiel der Urheberrechte für Musik soll dies stellvertretend für die anderen Arten geistigen Eigentums skizziert werden. Der Komponist muss das Urheberrecht auf sein Werk bei einer hierfür vorgesehenen Verwertungsgesellschaft (zum Beispiel in Deutschland die GEMA) anmelden und schließt mit dieser einen Berechtigungsvertrag ab. Die GEMA registriert das Werk und verlangt auf gesetzlicher und satzungsmäßiger Grundlage von den späteren Nutzern des Werks (Tonträgerhersteller, Rundfunk und Fernsehen, Kino, Veranstalter öffentlicher Aufführungen usw.) eine Nutzungsgebühr, die anhand eines komplexen Verteilerschlüssels über den zuständigen Musikverlag an den Komponisten abgeführt wird. Diese Nutzungsgebühren werden als Tantiemen (oder ungenauer als Royaltys) bezeichnet. Wenn sie aus Sicht des Komponisten eine dauerhafte Einnahmequelle darstellen, werden sie als „running royalties“ bezeichnet. Die von den Tonträgerherstellern abzuführenden Gebühren werden „mechanische Rechte“ oder „Mechanicals“ genannt (siehe den Artikel über die GEMA). Insbesondere in der massenweise verbreiteten Pop-Musik können die Gebühren, etwa bei Millionensellern, eine beachtliche Größenordnung erreichen. Die Art und Weise, wie Royaltys erhoben werden, wird häufig durch individuelle Verträge geregelt. Lediglich bei künstlerischen Werken gibt es durch die Verwertungsgesellschaften und Verlage eine gewisse Einheitlichkeit. (de)
  • Royalty (oder häufiger im Plural „Royalties“ benutzt; korrekt im Deutschen laut Duden – Das Fremdwörterbuch aber: „Royaltys“) ist der englische – aber auch im deutschsprachigen Raum gebrauchte – Fachausdruck für sämtliche Gebühreneinnahmen des (geistigen) Eigentümers aus der Verwertung/Nutzung seines Werks oder Eigentums im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten. Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die „Royalty“) Gebühren für die Nutzung ihres (Land-)Eigentums in Form von Pacht durch die Pächter zu entrichten waren. Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er ergebnis- z. B. umsatzabhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmalzahlungen, wiederkehrende Festbeträge wie Jahresgebühren u. ä.) meint. Am Beispiel der Urheberrechte für Musik soll dies stellvertretend für die anderen Arten geistigen Eigentums skizziert werden. Der Komponist muss das Urheberrecht auf sein Werk bei einer hierfür vorgesehenen Verwertungsgesellschaft (zum Beispiel in Deutschland die GEMA) anmelden und schließt mit dieser einen Berechtigungsvertrag ab. Die GEMA registriert das Werk und verlangt auf gesetzlicher und satzungsmäßiger Grundlage von den späteren Nutzern des Werks (Tonträgerhersteller, Rundfunk und Fernsehen, Kino, Veranstalter öffentlicher Aufführungen usw.) eine Nutzungsgebühr, die anhand eines komplexen Verteilerschlüssels über den zuständigen Musikverlag an den Komponisten abgeführt wird. Diese Nutzungsgebühren werden als Tantiemen (oder ungenauer als Royaltys) bezeichnet. Wenn sie aus Sicht des Komponisten eine dauerhafte Einnahmequelle darstellen, werden sie als „running royalties“ bezeichnet. Die von den Tonträgerherstellern abzuführenden Gebühren werden „mechanische Rechte“ oder „Mechanicals“ genannt (siehe den Artikel über die GEMA). Insbesondere in der massenweise verbreiteten Pop-Musik können die Gebühren, etwa bei Millionensellern, eine beachtliche Größenordnung erreichen. Die Art und Weise, wie Royaltys erhoben werden, wird häufig durch individuelle Verträge geregelt. Lediglich bei künstlerischen Werken gibt es durch die Verwertungsgesellschaften und Verlage eine gewisse Einheitlichkeit. (de)
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  • Royalty (oder häufiger im Plural „Royalties“ benutzt; korrekt im Deutschen laut Duden – Das Fremdwörterbuch aber: „Royaltys“) ist der englische – aber auch im deutschsprachigen Raum gebrauchte – Fachausdruck für sämtliche Gebühreneinnahmen des (geistigen) Eigentümers aus der Verwertung/Nutzung seines Werks oder Eigentums im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten. Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die „Royalty“) Gebühren für die Nutzung ihres (Land-)Eigentums in Form von Pacht durch die Pächter zu entrichten waren. Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er ergebnis- z. B. umsatzabhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmal (de)
  • Royalty (oder häufiger im Plural „Royalties“ benutzt; korrekt im Deutschen laut Duden – Das Fremdwörterbuch aber: „Royaltys“) ist der englische – aber auch im deutschsprachigen Raum gebrauchte – Fachausdruck für sämtliche Gebühreneinnahmen des (geistigen) Eigentümers aus der Verwertung/Nutzung seines Werks oder Eigentums im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten. Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die „Royalty“) Gebühren für die Nutzung ihres (Land-)Eigentums in Form von Pacht durch die Pächter zu entrichten waren. Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er ergebnis- z. B. umsatzabhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmal (de)
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