Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen ist ein berufsständischer Gebietsverband ländlicher Großgrundbesitzer im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Bremen, eines Teilgebiets des späteren Regierungsbezirks Stade. Als solcher ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erstmals erwähnt wurde die Ritterschaft (des späteren Herzogtums Bremen) im Jahr 1397 als Vertretung des Landadels auf dem Landtag des Erzstiftes Bremen zu Basdahl. Offiziell als Organisationen zugelassen wurden die Ritterschaften allerdings erst 1422 durch Kaiser Sigismund.

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  • Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen ist ein berufsständischer Gebietsverband ländlicher Großgrundbesitzer im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Bremen, eines Teilgebiets des späteren Regierungsbezirks Stade. Als solcher ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erstmals erwähnt wurde die Ritterschaft (des späteren Herzogtums Bremen) im Jahr 1397 als Vertretung des Landadels auf dem Landtag des Erzstiftes Bremen zu Basdahl. Offiziell als Organisationen zugelassen wurden die Ritterschaften allerdings erst 1422 durch Kaiser Sigismund. Mitglied der Ritterschaft dürfen die Eigentümer der nach der Adelsmatrikel des Erzstiftes Bremen von 1577 festgelegten Rittergüter sein. Wer ein solches Rittergut käuflich erworben hat, muss seine Aufnahme in den Verband jedoch erst beantragen. Vorsitzender und Geschäftsführer ist ein Präsident, der sie auch in der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden vertritt und automatisch gleichzeitig deren Präsident ist. Die übrigen Vorstandsmitglieder der Ritterschaft werden Landschaftsräte genannt. Oberstes Gremium der Ritterschaft ist der einmal im Jahr einberufene Ritterschaftstag. Sie ist Träger und Eigentümer des Ritterschaftlichen Kreditinstituts Stade und des Klosters Neuenwalde.Sie gehört auch zu den Mitträgern der Landwirtschaftlichen Brandkasse Hannover Noch aus Zeiten der ständischen Verfassung des Königreichs Hannover bildet die Ritterschaft die erste Kurie der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden, die wiederum neben den Gebietskörperschaften und 39 Geschichts-, Heimat- und Kulturvereinen Mitglied im Landschaftsverband Stade ist, ausführliche Bezeichnung: Landschaftsverband der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden. (de)
  • Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen ist ein berufsständischer Gebietsverband ländlicher Großgrundbesitzer im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Bremen, eines Teilgebiets des späteren Regierungsbezirks Stade. Als solcher ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erstmals erwähnt wurde die Ritterschaft (des späteren Herzogtums Bremen) im Jahr 1397 als Vertretung des Landadels auf dem Landtag des Erzstiftes Bremen zu Basdahl. Offiziell als Organisationen zugelassen wurden die Ritterschaften allerdings erst 1422 durch Kaiser Sigismund. Mitglied der Ritterschaft dürfen die Eigentümer der nach der Adelsmatrikel des Erzstiftes Bremen von 1577 festgelegten Rittergüter sein. Wer ein solches Rittergut käuflich erworben hat, muss seine Aufnahme in den Verband jedoch erst beantragen. Vorsitzender und Geschäftsführer ist ein Präsident, der sie auch in der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden vertritt und automatisch gleichzeitig deren Präsident ist. Die übrigen Vorstandsmitglieder der Ritterschaft werden Landschaftsräte genannt. Oberstes Gremium der Ritterschaft ist der einmal im Jahr einberufene Ritterschaftstag. Sie ist Träger und Eigentümer des Ritterschaftlichen Kreditinstituts Stade und des Klosters Neuenwalde.Sie gehört auch zu den Mitträgern der Landwirtschaftlichen Brandkasse Hannover Noch aus Zeiten der ständischen Verfassung des Königreichs Hannover bildet die Ritterschaft die erste Kurie der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden, die wiederum neben den Gebietskörperschaften und 39 Geschichts-, Heimat- und Kulturvereinen Mitglied im Landschaftsverband Stade ist, ausführliche Bezeichnung: Landschaftsverband der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden. (de)
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  • Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen ist ein berufsständischer Gebietsverband ländlicher Großgrundbesitzer im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Bremen, eines Teilgebiets des späteren Regierungsbezirks Stade. Als solcher ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erstmals erwähnt wurde die Ritterschaft (des späteren Herzogtums Bremen) im Jahr 1397 als Vertretung des Landadels auf dem Landtag des Erzstiftes Bremen zu Basdahl. Offiziell als Organisationen zugelassen wurden die Ritterschaften allerdings erst 1422 durch Kaiser Sigismund. (de)
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