Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist eine EU-Rechtsvorschrift über die alternative Streitbeilegung (AS) zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt und Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne Einschränkung des Zugangs der Verbraucher zu den Gerichten. Zudem soll die Richtlinie dem Abbau direkter und indirekter Hemmnisse, die dem reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, dienen.

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  • Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist eine EU-Rechtsvorschrift über die alternative Streitbeilegung (AS) zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt und Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne Einschränkung des Zugangs der Verbraucher zu den Gerichten. Zudem soll die Richtlinie dem Abbau direkter und indirekter Hemmnisse, die dem reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, dienen. Durch die Richtlinie soll eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus inländischen und grenzüberschreitenden Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen ergeben, geschaffen werden, damit das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmern vor allem auch in den grenzübergreifenden elektronischen Ein- und Verkauf gestärkt wird. Die Richtlinie und die ODR-Verordnung (über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) sind zwei Gesetzgebungsinstrumente, die in einem engen Zusammenhang stehen und einander ergänzen. (de)
  • Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist eine EU-Rechtsvorschrift über die alternative Streitbeilegung (AS) zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt und Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne Einschränkung des Zugangs der Verbraucher zu den Gerichten. Zudem soll die Richtlinie dem Abbau direkter und indirekter Hemmnisse, die dem reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, dienen. Durch die Richtlinie soll eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus inländischen und grenzüberschreitenden Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen ergeben, geschaffen werden, damit das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmern vor allem auch in den grenzübergreifenden elektronischen Ein- und Verkauf gestärkt wird. Die Richtlinie und die ODR-Verordnung (über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) sind zwei Gesetzgebungsinstrumente, die in einem engen Zusammenhang stehen und einander ergänzen. (de)
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  • 2013-07-08 (xsd:date)
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  • Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
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  • 2013 (xsd:integer)
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  • Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
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  • 2015-07-09 (xsd:date)
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  • Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist eine EU-Rechtsvorschrift über die alternative Streitbeilegung (AS) zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt und Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne Einschränkung des Zugangs der Verbraucher zu den Gerichten. Zudem soll die Richtlinie dem Abbau direkter und indirekter Hemmnisse, die dem reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, dienen. (de)
  • Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist eine EU-Rechtsvorschrift über die alternative Streitbeilegung (AS) zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt und Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne Einschränkung des Zugangs der Verbraucher zu den Gerichten. Zudem soll die Richtlinie dem Abbau direkter und indirekter Hemmnisse, die dem reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entgegenstehen, dienen. (de)
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  • Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) (de)
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