Die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, kurz Mediationsrichtlinie, ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft zur Mediation innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ihre Bestimmungen gelten ausdrücklich nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, wobei es den Mitgliedstaaten unbenommen bleibt, sie auch auf interne Mediationsverfahren anzuwenden. Die Richtlinie gilt nicht für Dänemark.

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  • Die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, kurz Mediationsrichtlinie, ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft zur Mediation innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ihre Bestimmungen gelten ausdrücklich nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, wobei es den Mitgliedstaaten unbenommen bleibt, sie auch auf interne Mediationsverfahren anzuwenden. Die Richtlinie ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedstaaten gerichtet und sie musste daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten saßen vor dem 21. Mai 2011 dieRechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich waren, um dieser Richtlinie nachzukommen. Die Richtlinie gilt nicht für Dänemark. (de)
  • Die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, kurz Mediationsrichtlinie, ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft zur Mediation innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ihre Bestimmungen gelten ausdrücklich nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, wobei es den Mitgliedstaaten unbenommen bleibt, sie auch auf interne Mediationsverfahren anzuwenden. Die Richtlinie ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedstaaten gerichtet und sie musste daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten saßen vor dem 21. Mai 2011 dieRechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich waren, um dieser Richtlinie nachzukommen. Die Richtlinie gilt nicht für Dänemark. (de)
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  • Mediationsrichtlinie
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  • Zivil- und Handelsrecht
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  • Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
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  • 2008-05-21 (xsd:date)
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  • ABl. EG L 136/3 vom 24. Mai 2008
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  • Die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, kurz Mediationsrichtlinie, ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft zur Mediation innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ihre Bestimmungen gelten ausdrücklich nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, wobei es den Mitgliedstaaten unbenommen bleibt, sie auch auf interne Mediationsverfahren anzuwenden. Die Richtlinie gilt nicht für Dänemark. (de)
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  • Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) (de)
  • Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) (de)
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