Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Die europäische Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft, zur Geschlechtergleichstellung innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie 2006/54/EG ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie 2006/54/EG fasst die nachfolgend genannten Richtlinien bzw. deren spätere Änderungsrichtlinien (2002/73/EG, 96/97/EG, 98/52/EG) unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH in einer einzigen Richtlinie zusammen und hebt jene zum 15. August 2009 auf:
* 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen,
* 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen,
* 86/378/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit und
* 97/80/EG über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. (de)
- Die europäische Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft, zur Geschlechtergleichstellung innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie 2006/54/EG ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie 2006/54/EG fasst die nachfolgend genannten Richtlinien bzw. deren spätere Änderungsrichtlinien (2002/73/EG, 96/97/EG, 98/52/EG) unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH in einer einzigen Richtlinie zusammen und hebt jene zum 15. August 2009 auf:
* 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen,
* 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen,
* 86/378/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit und
* 97/80/EG über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
prop-de:geltungsbereich
| |
prop-de:inkrafttreten
| |
prop-de:nakurztitel
|
- Gleichbehandlungsrichtlinie
|
prop-de:nummer
| |
prop-de:rechtsmaterie
| |
prop-de:titel
|
- Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 200 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
|
prop-de:umgesetztdurch
|
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,
- Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz
- in Deutschland u.a.:
|
prop-de:umzusetzen
| |
prop-de:veröffentlichung
|
- ABl. EG L 204/23 vom 26. Juli 2006
|
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Die europäische Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft, zur Geschlechtergleichstellung innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie 2006/54/EG ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. (de)
- Die europäische Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft, zur Geschlechtergleichstellung innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie 2006/54/EG ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. (de)
|
rdfs:label
|
- Richtlinie 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) (de)
- Richtlinie 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |