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- Die Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr bzw. Seilbahnrichtlinie vom 20. März 2000 regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen in den Personenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch für Schrägaufzüge. Mit der Richtlinie wurden spezifische Anforderungen eingeführt, die gleichen Sicherheitszielen für alle Anlagen Rechnung tragen. (de)
- Die Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr bzw. Seilbahnrichtlinie vom 20. März 2000 regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen in den Personenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch für Schrägaufzüge. Mit der Richtlinie wurden spezifische Anforderungen eingeführt, die gleichen Sicherheitszielen für alle Anlagen Rechnung tragen. (de)
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- Die Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr bzw. Seilbahnrichtlinie vom 20. März 2000 regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen in den Personenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch für Schrägaufzüge. Mit der Richtlinie wurden spezifische Anforderungen eingeführt, die gleichen Sicherheitszielen für alle Anlagen Rechnung tragen. (de)
- Die Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr bzw. Seilbahnrichtlinie vom 20. März 2000 regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen in den Personenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch für Schrägaufzüge. Mit der Richtlinie wurden spezifische Anforderungen eingeführt, die gleichen Sicherheitszielen für alle Anlagen Rechnung tragen. (de)
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- Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr (de)
- Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr (de)
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