Richard Meier (* 6. Januar 1928 in München; † 19. Juni 2015 in Kaufbeuren) war vom 15. September 1975 bis zum 22. April 1983 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Seine berufliche Karriere begann Meier 1954 als Staatsanwalt; er wurde 1957 als Beamter in das Bundesamt für Verfassungsschutz versetzt. Dort stieg er im Februar 1964 zum Leiter der Abteilung IV (Spionageabwehr) auf. Nachdem er diese Funktion bis April 1970 ausgeübt hatte, wechselte er zum Bundesnachrichtendienst, wo er unter dem Decknamen Manthey die Abteilung I (Beschaffung) leitete. Im Silberstein-Gutachten von 1964 zur Untersuchung der Telefonabhöraffäre wurde er als einziger kompetenter und nicht belasteter leitender Mitarbeiter des BfV genannt.

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  • Richard Meier (* 6. Januar 1928 in München; † 19. Juni 2015 in Kaufbeuren) war vom 15. September 1975 bis zum 22. April 1983 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Seine berufliche Karriere begann Meier 1954 als Staatsanwalt; er wurde 1957 als Beamter in das Bundesamt für Verfassungsschutz versetzt. Dort stieg er im Februar 1964 zum Leiter der Abteilung IV (Spionageabwehr) auf. Nachdem er diese Funktion bis April 1970 ausgeübt hatte, wechselte er zum Bundesnachrichtendienst, wo er unter dem Decknamen Manthey die Abteilung I (Beschaffung) leitete. Im Silberstein-Gutachten von 1964 zur Untersuchung der Telefonabhöraffäre wurde er als einziger kompetenter und nicht belasteter leitender Mitarbeiter des BfV genannt. Im September 1975 wurde er zum Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz ernannt. In seine Amtszeit fiel mit dem Deutschen Herbst der Höhepunkt des RAF-Terrors: Die Entführung und Ermordung Hanns Martin Schleyers, die Entführung des Lufthansa-Flugzeugs Landshut und die Selbstmorde von inhaftierten RAF-Mitglieder. Kurz nach dem Regierungswechsel im Oktober 1982 wurde Meier vom neuen Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) am 22. April 1983 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die vorzeitige Pensionierung wurde mit den gesundheitlichen Folgen eines von Meier fahrlässig verursachten Autounfalls begründet, bei dem er selbst schwer verletzt und seine Lebensgefährtin getötet wurde. Die Pensionierung sorgte für Verstimmung beim Koalitionspartner FDP, die das Innenressort vor der Bonner Wende geführt hatte. Meier galt als bis dahin bester Leiter des Bundesamtes. Zum Nachfolger ernannte Zimmermann den damals 45-jährigen Heribert Hellenbroich – dieser wurde in Fachkreisen zwar als zu jung für das Amt abgelehnt, war jedoch Mitglied der CDU. (de)
  • Richard Meier (* 6. Januar 1928 in München; † 19. Juni 2015 in Kaufbeuren) war vom 15. September 1975 bis zum 22. April 1983 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Seine berufliche Karriere begann Meier 1954 als Staatsanwalt; er wurde 1957 als Beamter in das Bundesamt für Verfassungsschutz versetzt. Dort stieg er im Februar 1964 zum Leiter der Abteilung IV (Spionageabwehr) auf. Nachdem er diese Funktion bis April 1970 ausgeübt hatte, wechselte er zum Bundesnachrichtendienst, wo er unter dem Decknamen Manthey die Abteilung I (Beschaffung) leitete. Im Silberstein-Gutachten von 1964 zur Untersuchung der Telefonabhöraffäre wurde er als einziger kompetenter und nicht belasteter leitender Mitarbeiter des BfV genannt. Im September 1975 wurde er zum Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz ernannt. In seine Amtszeit fiel mit dem Deutschen Herbst der Höhepunkt des RAF-Terrors: Die Entführung und Ermordung Hanns Martin Schleyers, die Entführung des Lufthansa-Flugzeugs Landshut und die Selbstmorde von inhaftierten RAF-Mitglieder. Kurz nach dem Regierungswechsel im Oktober 1982 wurde Meier vom neuen Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) am 22. April 1983 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die vorzeitige Pensionierung wurde mit den gesundheitlichen Folgen eines von Meier fahrlässig verursachten Autounfalls begründet, bei dem er selbst schwer verletzt und seine Lebensgefährtin getötet wurde. Die Pensionierung sorgte für Verstimmung beim Koalitionspartner FDP, die das Innenressort vor der Bonner Wende geführt hatte. Meier galt als bis dahin bester Leiter des Bundesamtes. Zum Nachfolger ernannte Zimmermann den damals 45-jährigen Heribert Hellenbroich – dieser wurde in Fachkreisen zwar als zu jung für das Amt abgelehnt, war jedoch Mitglied der CDU. (de)
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  • Richard Meier (* 6. Januar 1928 in München; † 19. Juni 2015 in Kaufbeuren) war vom 15. September 1975 bis zum 22. April 1983 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Seine berufliche Karriere begann Meier 1954 als Staatsanwalt; er wurde 1957 als Beamter in das Bundesamt für Verfassungsschutz versetzt. Dort stieg er im Februar 1964 zum Leiter der Abteilung IV (Spionageabwehr) auf. Nachdem er diese Funktion bis April 1970 ausgeübt hatte, wechselte er zum Bundesnachrichtendienst, wo er unter dem Decknamen Manthey die Abteilung I (Beschaffung) leitete. Im Silberstein-Gutachten von 1964 zur Untersuchung der Telefonabhöraffäre wurde er als einziger kompetenter und nicht belasteter leitender Mitarbeiter des BfV genannt. (de)
  • Richard Meier (* 6. Januar 1928 in München; † 19. Juni 2015 in Kaufbeuren) war vom 15. September 1975 bis zum 22. April 1983 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Seine berufliche Karriere begann Meier 1954 als Staatsanwalt; er wurde 1957 als Beamter in das Bundesamt für Verfassungsschutz versetzt. Dort stieg er im Februar 1964 zum Leiter der Abteilung IV (Spionageabwehr) auf. Nachdem er diese Funktion bis April 1970 ausgeübt hatte, wechselte er zum Bundesnachrichtendienst, wo er unter dem Decknamen Manthey die Abteilung I (Beschaffung) leitete. Im Silberstein-Gutachten von 1964 zur Untersuchung der Telefonabhöraffäre wurde er als einziger kompetenter und nicht belasteter leitender Mitarbeiter des BfV genannt. (de)
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