Die Rheinische Städteordnung entstand im Jahr 1856. Sie markiert den Beginn der modernen kommunalen Selbstverwaltung im Rheinland. Die verfassungsrechtliche Einordnung der Gemeinden in den Staat war lange umstritten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts hielt sich die Ansicht, dass Kommunen nicht Teil des Staates sind, sondern eher ein gesellschaftliches Phänomen. Als Grundlage für die Rheinische Städteordnung gelten die Preußischen Städteordnungen von 1808 und 1831. Im modernen Sinne hatten diese jedoch einige Schwächen: Beispielsweise wurde die altständische Gesellschaftsordnung beibehalten und das aktive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden.

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  • Die Rheinische Städteordnung entstand im Jahr 1856. Sie markiert den Beginn der modernen kommunalen Selbstverwaltung im Rheinland. Die verfassungsrechtliche Einordnung der Gemeinden in den Staat war lange umstritten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts hielt sich die Ansicht, dass Kommunen nicht Teil des Staates sind, sondern eher ein gesellschaftliches Phänomen. Als Grundlage für die Rheinische Städteordnung gelten die Preußischen Städteordnungen von 1808 und 1831. Im modernen Sinne hatten diese jedoch einige Schwächen: Beispielsweise wurde die altständische Gesellschaftsordnung beibehalten und das aktive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden. Vor der Einführung der Rheinischen Städteordnung 1856 gab es zwischen Preußen und dem Rheinland Uneinigkeit. Während das Rheinland durch moderne Rechts-, Wirtschafts- und Verfassungsstrukturen geprägt war – eine Errungenschaft der französischen Herrschaft geblieben waren – standen dem die agrarisch und ständisch geprägten östlichen Provinzen gegenüber. Die Revolution 1848 und die neue Gemeindeordnung 1850 förderten aber eine liberale Grundordnung. Der verfassungsrechtliche Vollzug der Städteordnung wurde schließlich am 15. Mai 1856 vollzogen. (de)
  • Die Rheinische Städteordnung entstand im Jahr 1856. Sie markiert den Beginn der modernen kommunalen Selbstverwaltung im Rheinland. Die verfassungsrechtliche Einordnung der Gemeinden in den Staat war lange umstritten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts hielt sich die Ansicht, dass Kommunen nicht Teil des Staates sind, sondern eher ein gesellschaftliches Phänomen. Als Grundlage für die Rheinische Städteordnung gelten die Preußischen Städteordnungen von 1808 und 1831. Im modernen Sinne hatten diese jedoch einige Schwächen: Beispielsweise wurde die altständische Gesellschaftsordnung beibehalten und das aktive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden. Vor der Einführung der Rheinischen Städteordnung 1856 gab es zwischen Preußen und dem Rheinland Uneinigkeit. Während das Rheinland durch moderne Rechts-, Wirtschafts- und Verfassungsstrukturen geprägt war – eine Errungenschaft der französischen Herrschaft geblieben waren – standen dem die agrarisch und ständisch geprägten östlichen Provinzen gegenüber. Die Revolution 1848 und die neue Gemeindeordnung 1850 förderten aber eine liberale Grundordnung. Der verfassungsrechtliche Vollzug der Städteordnung wurde schließlich am 15. Mai 1856 vollzogen. (de)
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  • 3-7927-1448-5
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  • Preußen und die rheinischen Städte (de)
  • Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856, Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten (de)
  • Quellen zum modernen Gemeindeverfassungsrecht in Deutschland (de)
  • Preußen und die rheinischen Städte (de)
  • Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856, Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten (de)
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  • Christian Engeli, Wolfgang Haus
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  • Margret Wensky
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  • Die Rheinische Städteordnung entstand im Jahr 1856. Sie markiert den Beginn der modernen kommunalen Selbstverwaltung im Rheinland. Die verfassungsrechtliche Einordnung der Gemeinden in den Staat war lange umstritten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts hielt sich die Ansicht, dass Kommunen nicht Teil des Staates sind, sondern eher ein gesellschaftliches Phänomen. Als Grundlage für die Rheinische Städteordnung gelten die Preußischen Städteordnungen von 1808 und 1831. Im modernen Sinne hatten diese jedoch einige Schwächen: Beispielsweise wurde die altständische Gesellschaftsordnung beibehalten und das aktive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden. (de)
  • Die Rheinische Städteordnung entstand im Jahr 1856. Sie markiert den Beginn der modernen kommunalen Selbstverwaltung im Rheinland. Die verfassungsrechtliche Einordnung der Gemeinden in den Staat war lange umstritten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts hielt sich die Ansicht, dass Kommunen nicht Teil des Staates sind, sondern eher ein gesellschaftliches Phänomen. Als Grundlage für die Rheinische Städteordnung gelten die Preußischen Städteordnungen von 1808 und 1831. Im modernen Sinne hatten diese jedoch einige Schwächen: Beispielsweise wurde die altständische Gesellschaftsordnung beibehalten und das aktive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden. (de)
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  • Rheinische Städteordnung (de)
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