Die revocatio in servitutem, auch revocatio in servitutem propter ingratitudinem („Rückberufung in die Sklaverei wegen Undankbarkeit“) bedeutete im römischen Recht den Widerruf der Freilassung (manumissio). Mehrere antike Schriftsteller, allen voran Augustinus von Hippo, übten Kritik an diesem Institut. Inwieweit sie Vorläuferinstitute im Prinzipat hatte, ist umstritten. Laut Suet. Claud. 25, 1 habe schon Kaiser Claudius davon Gebrauch gemacht.

Property Value
dbo:abstract
  • Die revocatio in servitutem, auch revocatio in servitutem propter ingratitudinem („Rückberufung in die Sklaverei wegen Undankbarkeit“) bedeutete im römischen Recht den Widerruf der Freilassung (manumissio). Von Kaiser Konstantin I. per Gesetz erleichtert und später durch Theodosius II. auf eine noch breitere Grundlage gestellt, kam sie bei einem Verstoß des Freigelassenen gegen seine gegenüber dem Patron fortbestehenden Dienstleistungspflichten in Betracht, war jedoch praktisch selten. Sie wurde beispielsweise angewendet, wenn sich nach dem Tode des Freilassers dessen Erben den Zugriff auf den Freigelassenen erhalten wollten. Mehrere antike Schriftsteller, allen voran Augustinus von Hippo, übten Kritik an diesem Institut. Inwieweit sie Vorläuferinstitute im Prinzipat hatte, ist umstritten. Laut Suet. Claud. 25, 1 habe schon Kaiser Claudius davon Gebrauch gemacht. (de)
  • Die revocatio in servitutem, auch revocatio in servitutem propter ingratitudinem („Rückberufung in die Sklaverei wegen Undankbarkeit“) bedeutete im römischen Recht den Widerruf der Freilassung (manumissio). Von Kaiser Konstantin I. per Gesetz erleichtert und später durch Theodosius II. auf eine noch breitere Grundlage gestellt, kam sie bei einem Verstoß des Freigelassenen gegen seine gegenüber dem Patron fortbestehenden Dienstleistungspflichten in Betracht, war jedoch praktisch selten. Sie wurde beispielsweise angewendet, wenn sich nach dem Tode des Freilassers dessen Erben den Zugriff auf den Freigelassenen erhalten wollten. Mehrere antike Schriftsteller, allen voran Augustinus von Hippo, übten Kritik an diesem Institut. Inwieweit sie Vorläuferinstitute im Prinzipat hatte, ist umstritten. Laut Suet. Claud. 25, 1 habe schon Kaiser Claudius davon Gebrauch gemacht. (de)
dbo:wikiPageID
  • 7518634 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154571644 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die revocatio in servitutem, auch revocatio in servitutem propter ingratitudinem („Rückberufung in die Sklaverei wegen Undankbarkeit“) bedeutete im römischen Recht den Widerruf der Freilassung (manumissio). Mehrere antike Schriftsteller, allen voran Augustinus von Hippo, übten Kritik an diesem Institut. Inwieweit sie Vorläuferinstitute im Prinzipat hatte, ist umstritten. Laut Suet. Claud. 25, 1 habe schon Kaiser Claudius davon Gebrauch gemacht. (de)
  • Die revocatio in servitutem, auch revocatio in servitutem propter ingratitudinem („Rückberufung in die Sklaverei wegen Undankbarkeit“) bedeutete im römischen Recht den Widerruf der Freilassung (manumissio). Mehrere antike Schriftsteller, allen voran Augustinus von Hippo, übten Kritik an diesem Institut. Inwieweit sie Vorläuferinstitute im Prinzipat hatte, ist umstritten. Laut Suet. Claud. 25, 1 habe schon Kaiser Claudius davon Gebrauch gemacht. (de)
rdfs:label
  • Revocatio in servitutem (de)
  • Revocatio in servitutem (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of