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- Der Remer-Prozess war ein Gerichtsverfahren vor der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts im März 1952 gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Es erregte in Westdeutschland große Aufmerksamkeit, weil darin posthum die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden. Der Witwe des Attentäters Claus Graf Stauffenberg z. B. war bis zu diesem Prozess von der Bundesrepublik die Offizierswitwenrente verweigert worden. Remer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verurteilte Remer entzog sich der Strafe durch Flucht ins Ausland. (de)
- Der Remer-Prozess war ein Gerichtsverfahren vor der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts im März 1952 gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Es erregte in Westdeutschland große Aufmerksamkeit, weil darin posthum die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden. Der Witwe des Attentäters Claus Graf Stauffenberg z. B. war bis zu diesem Prozess von der Bundesrepublik die Offizierswitwenrente verweigert worden. Remer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verurteilte Remer entzog sich der Strafe durch Flucht ins Ausland. (de)
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- Vielmehr hätten die Widerstandskämpfer „durchweg aus heißer Vaterlandsliebe und selbstlosem, bis zur bedenkenlosen Selbstaufopferung gehendem Verantwortungsbewußtsein gegenüber ihrem Volk die Beseitigung Hitlers und damit des von ihm geführten Regimes erstrebt.
- Auf keinem dieser Männer ruht aber auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme auch nur der Schatten des Verdachtes, jemals für irgendeine mit dem Widerstandskampf in Verbindung stehende Handlung vom Ausland bezahlt worden zu sein.“
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- Der Remer-Prozess war ein Gerichtsverfahren vor der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts im März 1952 gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Es erregte in Westdeutschland große Aufmerksamkeit, weil darin posthum die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden. Der Witwe des Attentäters Claus Graf Stauffenberg z. B. war bis zu diesem Prozess von der Bundesrepublik die Offizierswitwenrente verweigert worden. Remer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verurteilte Remer entzog sich der Strafe durch Flucht ins Ausland. (de)
- Der Remer-Prozess war ein Gerichtsverfahren vor der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts im März 1952 gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Es erregte in Westdeutschland große Aufmerksamkeit, weil darin posthum die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden. Der Witwe des Attentäters Claus Graf Stauffenberg z. B. war bis zu diesem Prozess von der Bundesrepublik die Offizierswitwenrente verweigert worden. Remer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verurteilte Remer entzog sich der Strafe durch Flucht ins Ausland. (de)
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- Remer-Prozess (de)
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