Ein Reisepass (im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.

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  • Ein Reisepass (im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend biometrische Reisepässe, bei denen Personendaten in elektronischer Form im Pass abgelegt werden. Neben dem Reisepass, der für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird, werden für Reisen der Repräsentanten des ausgebenden Staates in dienstlicher Eigenschaft spezielle Pässe wie der Dienstpass oder der Diplomatenpass ausgestellt. (de)
  • Ein Reisepass (im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend biometrische Reisepässe, bei denen Personendaten in elektronischer Form im Pass abgelegt werden. Neben dem Reisepass, der für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird, werden für Reisen der Repräsentanten des ausgebenden Staates in dienstlicher Eigenschaft spezielle Pässe wie der Dienstpass oder der Diplomatenpass ausgestellt. (de)
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  • Reisepass (de)
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