Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Kaufmanns oder Kleingewerbetreibenden und der Betriebswirtschaft die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär, sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Kaufmanns oder Kleingewerbetreibenden und der Betriebswirtschaft die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär, sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig. (de)
  • Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Kaufmanns oder Kleingewerbetreibenden und der Betriebswirtschaft die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär, sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4191442-9
dbo:wikiPageID
  • 22386 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156334968 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Kaufmanns oder Kleingewerbetreibenden und der Betriebswirtschaft die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär, sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig. (de)
  • Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Kaufmanns oder Kleingewerbetreibenden und der Betriebswirtschaft die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär, sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig. (de)
rdfs:label
  • Reisender (de)
  • Reisender (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of