Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus kam es zur Anwendung diktatorischer Instrumente. Der Wahlkampf war von Übergriffen durch Mitglieder der NSDAP auf politische Gegner, insbesondere der KPD und SPD, geprägt. Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein. Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlage

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  • Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus kam es zur Anwendung diktatorischer Instrumente. Der Wahlkampf war von Übergriffen durch Mitglieder der NSDAP auf politische Gegner, insbesondere der KPD und SPD, geprägt. Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein. Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlagen. Bei der Wahl selbst konnte die NSDAP stark zulegen, erhielt aber nicht die erhoffte absolute Mehrheit. Zusammen mit der KSWR, einem von der DNVP dominierten Wahlbündnis, hatte die Regierung nach der Wahl eine parlamentarische Mehrheit und konnte darauf gestützt den Weg in die Diktatur ebnen. Die nächste Wahl im November 1933 sah nur noch eine NSDAP-Einheitsliste in Verbindung mit einer Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund vor. (de)
  • Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus kam es zur Anwendung diktatorischer Instrumente. Der Wahlkampf war von Übergriffen durch Mitglieder der NSDAP auf politische Gegner, insbesondere der KPD und SPD, geprägt. Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein. Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlagen. Bei der Wahl selbst konnte die NSDAP stark zulegen, erhielt aber nicht die erhoffte absolute Mehrheit. Zusammen mit der KSWR, einem von der DNVP dominierten Wahlbündnis, hatte die Regierung nach der Wahl eine parlamentarische Mehrheit und konnte darauf gestützt den Weg in die Diktatur ebnen. Die nächste Wahl im November 1933 sah nur noch eine NSDAP-Einheitsliste in Verbindung mit einer Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund vor. (de)
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  • Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus kam es zur Anwendung diktatorischer Instrumente. Der Wahlkampf war von Übergriffen durch Mitglieder der NSDAP auf politische Gegner, insbesondere der KPD und SPD, geprägt. Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein. Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlage (de)
  • Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus kam es zur Anwendung diktatorischer Instrumente. Der Wahlkampf war von Übergriffen durch Mitglieder der NSDAP auf politische Gegner, insbesondere der KPD und SPD, geprägt. Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein. Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlage (de)
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