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- Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien). Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erzstifte (Territorien von Erzbischöfen), die Hochstifte (Territorien von Fürstbischöfen) und die Gebiete der Fürstpropsteien und Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen (Reichsabteien und Reichspropsteien). (Siehe auch den ausführlichen Artikel: Stift (Kirche).) (de)
- Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien). Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erzstifte (Territorien von Erzbischöfen), die Hochstifte (Territorien von Fürstbischöfen) und die Gebiete der Fürstpropsteien und Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen (Reichsabteien und Reichspropsteien). (Siehe auch den ausführlichen Artikel: Stift (Kirche).) (de)
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- Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien). Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erzstifte (Territorien von Erzbischöfen), die Hochstifte (Territorien von Fürstbischöfen) und die Gebiete der Fürstpropsteien und Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen (Reichsabteien und Reichspropsteien). (Siehe auch den ausführlichen Artikel: Stift (Kirche).) (de)
- Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien). Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erzstifte (Territorien von Erzbischöfen), die Hochstifte (Territorien von Fürstbischöfen) und die Gebiete der Fürstpropsteien und Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen (Reichsabteien und Reichspropsteien). (Siehe auch den ausführlichen Artikel: Stift (Kirche).) (de)
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- Reichsstift (de)
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