Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Zusätzlich sicherten sich die Reichsstände Mitspracherecht in Reichsangelegenheiten, ferner sollten auch die Befugnisse des Kaisers eingeschränkt werden.

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  • Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Zusätzlich sicherten sich die Reichsstände Mitspracherecht in Reichsangelegenheiten, ferner sollten auch die Befugnisse des Kaisers eingeschränkt werden. Allgemein versteht man unter den sogenannten Reichsreformen Bestrebungen im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert, die aus der Umgestaltung des römisch-deutschen Reichs seit dem hohen Mittelalter und aus dem Gegensatz von Kaiser und Reich (Reichsständen) erwuchsen und eine neue Reichsverfassung zum Ziel hatten. Diese Bestrebungen liefen zum Teil zeitlich parallel zu kirchlichen Erneuerungsversuchen (Reformation). Bei den Reichsreformen erstrebten neben den Habsburgern Ritterschaft, Bürgertum und Bauern eine Stärkung, die Landesfürsten jedoch eine Schwächung der kaiserlichen Zentralgewalt. Bleibende Ergebnisse der Reichsreform waren der Ewige Landfriede (1495), das Reichskammergericht (1495) und die Gliederung des Reichs in Kreise (1500 und 1512). Ein fürstliches Reichsregiment, das neben den Kaiser treten sollte, blieb hingegen ebenso Episode (1500 bis 1502 und 1521 bis 1530) wie eine einheitliche Reichssteuer (Gemeiner Pfennig 1495–1499). Einen gewissen Abschluss fand die Bemühungen um eine Reichsreform mit den Beschlüssen des Augsburger Reichstags von 1555 (Reichsexekutionsordnung). (de)
  • Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Zusätzlich sicherten sich die Reichsstände Mitspracherecht in Reichsangelegenheiten, ferner sollten auch die Befugnisse des Kaisers eingeschränkt werden. Allgemein versteht man unter den sogenannten Reichsreformen Bestrebungen im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert, die aus der Umgestaltung des römisch-deutschen Reichs seit dem hohen Mittelalter und aus dem Gegensatz von Kaiser und Reich (Reichsständen) erwuchsen und eine neue Reichsverfassung zum Ziel hatten. Diese Bestrebungen liefen zum Teil zeitlich parallel zu kirchlichen Erneuerungsversuchen (Reformation). Bei den Reichsreformen erstrebten neben den Habsburgern Ritterschaft, Bürgertum und Bauern eine Stärkung, die Landesfürsten jedoch eine Schwächung der kaiserlichen Zentralgewalt. Bleibende Ergebnisse der Reichsreform waren der Ewige Landfriede (1495), das Reichskammergericht (1495) und die Gliederung des Reichs in Kreise (1500 und 1512). Ein fürstliches Reichsregiment, das neben den Kaiser treten sollte, blieb hingegen ebenso Episode (1500 bis 1502 und 1521 bis 1530) wie eine einheitliche Reichssteuer (Gemeiner Pfennig 1495–1499). Einen gewissen Abschluss fand die Bemühungen um eine Reichsreform mit den Beschlüssen des Augsburger Reichstags von 1555 (Reichsexekutionsordnung). (de)
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  • Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Zusätzlich sicherten sich die Reichsstände Mitspracherecht in Reichsangelegenheiten, ferner sollten auch die Befugnisse des Kaisers eingeschränkt werden. (de)
  • Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Zusätzlich sicherten sich die Reichsstände Mitspracherecht in Reichsangelegenheiten, ferner sollten auch die Befugnisse des Kaisers eingeschränkt werden. (de)
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  • Reichsreform (Heiliges Römisches Reich) (de)
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