Die Reichspräsidentenwahl 1919 durch die Weimarer Nationalversammlung war die erste Reichspräsidentenwahl der Weimarer Republik und fand am 11. Februar 1919 statt. Grundlage für diese Wahl war das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, das am Vortag verabschiedet worden war.

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  • Die Reichspräsidentenwahl 1919 durch die Weimarer Nationalversammlung war die erste Reichspräsidentenwahl der Weimarer Republik und fand am 11. Februar 1919 statt. Grundlage für diese Wahl war das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, das am Vortag verabschiedet worden war. Die Wahl zum Reichspräsidenten wurde von Friedrich Ebert (SPD) im ersten Wahlgang gewonnen, unterstützt durch SPD, DDP und Zentrum mit 73,1 % der Stimmen. Ebert wurde dadurch erster Reichspräsident der Weimarer Republik und konnte die Regierungsbildung einleiten, indem er Philipp Scheidemann zum Reichsministerpräsidenten bestimmte (siehe Kabinett Scheidemann.) In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde das Ende der ersten Amtszeit durch den Artikel 180 geregelt, endgültig aber erst durch das Gesetz zur Änderung des Reichswahlgesetzes vom 27. Oktober 1922: Der von der Nationalversammlung gewählte Reichspräsident führt sein Amt bis zum 30. Juni 1925. Die Amtszeit endete tatsächlich aber schon durch Eberts Ableben am 28. Februar 1925. (de)
  • Die Reichspräsidentenwahl 1919 durch die Weimarer Nationalversammlung war die erste Reichspräsidentenwahl der Weimarer Republik und fand am 11. Februar 1919 statt. Grundlage für diese Wahl war das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, das am Vortag verabschiedet worden war. Die Wahl zum Reichspräsidenten wurde von Friedrich Ebert (SPD) im ersten Wahlgang gewonnen, unterstützt durch SPD, DDP und Zentrum mit 73,1 % der Stimmen. Ebert wurde dadurch erster Reichspräsident der Weimarer Republik und konnte die Regierungsbildung einleiten, indem er Philipp Scheidemann zum Reichsministerpräsidenten bestimmte (siehe Kabinett Scheidemann.) In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde das Ende der ersten Amtszeit durch den Artikel 180 geregelt, endgültig aber erst durch das Gesetz zur Änderung des Reichswahlgesetzes vom 27. Oktober 1922: Der von der Nationalversammlung gewählte Reichspräsident führt sein Amt bis zum 30. Juni 1925. Die Amtszeit endete tatsächlich aber schon durch Eberts Ableben am 28. Februar 1925. (de)
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  • Reichspräsidentenwahl 1919 (de)
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