Der Reichsprokurator war ein Amt während des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheits des Kaisers. Die Verwendung des Begriffes ist erstmals im Jahr 1789 belegt

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  • Der Reichsprokurator war ein Amt während des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheits des Kaisers. Die Verwendung des Begriffes ist erstmals im Jahr 1789 belegt (de)
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  • Der Reichsprokurator war ein Amt während des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheits des Kaisers. Die Verwendung des Begriffes ist erstmals im Jahr 1789 belegt (de)
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  • Reichsprokurator (de)
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