Die Frage eines Reichsoberhauptes oder Kaisers war ein zentraler Streitpunkt in den deutschen Einigungsversuchen der Jahre 1848 bis 1850. In der vorläufigen Verfassungsordnung mit der Zentralgewalt sowie in den damaligen Verfassungsplänen drehte es sich darum, wie ein deutsches Staatsoberhaupt in sein Amt kommen und welche Rechte es haben sollte.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Frage eines Reichsoberhauptes oder Kaisers war ein zentraler Streitpunkt in den deutschen Einigungsversuchen der Jahre 1848 bis 1850. In der vorläufigen Verfassungsordnung mit der Zentralgewalt sowie in den damaligen Verfassungsplänen drehte es sich darum, wie ein deutsches Staatsoberhaupt in sein Amt kommen und welche Rechte es haben sollte. In der Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 war ein Kaiser als Reichsoberhaupt vorgesehen. Zwar wählte die Nationalversammlung den ersten Amtsinhaber, doch danach wäre das Amt erblich gewesen. Der Kaiser sollte im Sinne der konstitutionellen Monarchie unverletzlich sein, aber verantwortliche Minister ernennen. Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, lehnte die ihm angetragene Kaiserwürde ab. Stattdessen versuchte er erfolglos, Deutschland aus eigener Macht zu einigen. In der von ihm angestrebten Erfurter Union hieß das Reichsoberhaupt zunächst Reichsvorstand, dann Unionsvorstand. Der Unionsvorstand hätte sich gewisse Rechte mit anderen Fürsten teilen müssen, vor allem das Veto gegenüber Gesetzesbeschlüssen. (de)
  • Die Frage eines Reichsoberhauptes oder Kaisers war ein zentraler Streitpunkt in den deutschen Einigungsversuchen der Jahre 1848 bis 1850. In der vorläufigen Verfassungsordnung mit der Zentralgewalt sowie in den damaligen Verfassungsplänen drehte es sich darum, wie ein deutsches Staatsoberhaupt in sein Amt kommen und welche Rechte es haben sollte. In der Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 war ein Kaiser als Reichsoberhaupt vorgesehen. Zwar wählte die Nationalversammlung den ersten Amtsinhaber, doch danach wäre das Amt erblich gewesen. Der Kaiser sollte im Sinne der konstitutionellen Monarchie unverletzlich sein, aber verantwortliche Minister ernennen. Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, lehnte die ihm angetragene Kaiserwürde ab. Stattdessen versuchte er erfolglos, Deutschland aus eigener Macht zu einigen. In der von ihm angestrebten Erfurter Union hieß das Reichsoberhaupt zunächst Reichsvorstand, dann Unionsvorstand. Der Unionsvorstand hätte sich gewisse Rechte mit anderen Fürsten teilen müssen, vor allem das Veto gegenüber Gesetzesbeschlüssen. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageID
  • 8423573 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 155969081 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Frage eines Reichsoberhauptes oder Kaisers war ein zentraler Streitpunkt in den deutschen Einigungsversuchen der Jahre 1848 bis 1850. In der vorläufigen Verfassungsordnung mit der Zentralgewalt sowie in den damaligen Verfassungsplänen drehte es sich darum, wie ein deutsches Staatsoberhaupt in sein Amt kommen und welche Rechte es haben sollte. (de)
  • Die Frage eines Reichsoberhauptes oder Kaisers war ein zentraler Streitpunkt in den deutschen Einigungsversuchen der Jahre 1848 bis 1850. In der vorläufigen Verfassungsordnung mit der Zentralgewalt sowie in den damaligen Verfassungsplänen drehte es sich darum, wie ein deutsches Staatsoberhaupt in sein Amt kommen und welche Rechte es haben sollte. (de)
rdfs:label
  • Reichsoberhaupt 1848–1850 (de)
  • Reichsoberhaupt 1848–1850 (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of