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- Das Reichsministerium des Innern (RMI) war das Innenministerium des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Am 1. November 1934 wurde es mit dem Preußischen Innenministerium zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern vereint. Es hatte damit die Zuständigkeit für den gesamten Polizeiapparat. Es war der Nachfolger des Reichsamtes des Innern und der Vorgänger des Bundesministeriums des Innern. Seit dem 14. April 1914 hatte das Innenministerium auch die Zuständigkeit für den Spitzensport als nationale Aufgabe. Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsministeriums war von 1923 bis 1945 das Reichsministerialblatt (RMBl). Es folgte in dieser Funktion dem von 1873 bis 1922 überwiegend noch von der Vorgänger-Behörde herausgebrachten Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl). (de)
- Das Reichsministerium des Innern (RMI) war das Innenministerium des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Am 1. November 1934 wurde es mit dem Preußischen Innenministerium zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern vereint. Es hatte damit die Zuständigkeit für den gesamten Polizeiapparat. Es war der Nachfolger des Reichsamtes des Innern und der Vorgänger des Bundesministeriums des Innern. Seit dem 14. April 1914 hatte das Innenministerium auch die Zuständigkeit für den Spitzensport als nationale Aufgabe. Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsministeriums war von 1923 bis 1945 das Reichsministerialblatt (RMBl). Es folgte in dieser Funktion dem von 1873 bis 1922 überwiegend noch von der Vorgänger-Behörde herausgebrachten Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl). (de)
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- Das Reichsministerium des Innern (RMI) war das Innenministerium des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Am 1. November 1934 wurde es mit dem Preußischen Innenministerium zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern vereint. Es hatte damit die Zuständigkeit für den gesamten Polizeiapparat. Es war der Nachfolger des Reichsamtes des Innern und der Vorgänger des Bundesministeriums des Innern. Seit dem 14. April 1914 hatte das Innenministerium auch die Zuständigkeit für den Spitzensport als nationale Aufgabe. (de)
- Das Reichsministerium des Innern (RMI) war das Innenministerium des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Am 1. November 1934 wurde es mit dem Preußischen Innenministerium zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern vereint. Es hatte damit die Zuständigkeit für den gesamten Polizeiapparat. Es war der Nachfolger des Reichsamtes des Innern und der Vorgänger des Bundesministeriums des Innern. Seit dem 14. April 1914 hatte das Innenministerium auch die Zuständigkeit für den Spitzensport als nationale Aufgabe. (de)
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