Im Unterschied zu Reichsbanknoten, welche auf Kredit der Bank ausgegeben wurden, beruhten Reichskassenscheine auf dem Kredit des Staates. Ursprünglich dienten sie zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer. Siehe vormalige Kassenanweisungen. In der Inflationszeit verloren auch diese Banknoten bis 1923, zusammen mit den Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheinen, Privatbanknoten und den vielfältigen Notgeldemissionen, vollständig ihren Wert.

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  • Im Unterschied zu Reichsbanknoten, welche auf Kredit der Bank ausgegeben wurden, beruhten Reichskassenscheine auf dem Kredit des Staates. Ursprünglich dienten sie zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer. Siehe vormalige Kassenanweisungen. Gemäß Münzgesetz vom 9. Juli 1873 war für Reichsbanknoten über 100 Mark eine gesetzliche Deckung vorgeschrieben. Herausgeber der Reichskassenscheine war somit nicht die Reichsbank, sondern die "Reichsschulden-Verwaltung". Damit handelt es sich bei Reichskassenscheinen um Staatspapiergeld. Ihre Emission wurde erstmals am 30. April 1874 im Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen geregelt, darunter auch die Höhe der Stückelung zu 5, 20 und 50 Mark. Im Zuge der Liquiditätskrise wurde ihr Höchstwert am 6. Oktober 1906 auf 10 Mark begrenzt. Sie wurden nach speziellem Länderschlüssel emittiert und dienten ursprünglich zum Zahlungsausgleich zwischen den Bundes- und Länderbehörden. Dadurch gelangten sie auch in die „Lohntüten“ der Beamten und wurden allgemein vom Publikum akzeptiert. Sie wurden anstandslos von den Länder- und Bundeskassen (Reichskassen) zum Kurs von 1 : 1 zu den anderen, auf „Mark“ lauteten Zahlungsmitteln entgegengenommen. Ein Umtausch in Goldmark war jederzeit bis zum Kriegsbeginn Ende Juli 1914 je nach Kassenlage möglich. Formal waren sie kein gesetzliches Zahlungsmittel, so dass kein Annahmezwang bis 1914 bestand. In der Inflationszeit verloren auch diese Banknoten bis 1923, zusammen mit den Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheinen, Privatbanknoten und den vielfältigen Notgeldemissionen, vollständig ihren Wert. (de)
  • Im Unterschied zu Reichsbanknoten, welche auf Kredit der Bank ausgegeben wurden, beruhten Reichskassenscheine auf dem Kredit des Staates. Ursprünglich dienten sie zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer. Siehe vormalige Kassenanweisungen. Gemäß Münzgesetz vom 9. Juli 1873 war für Reichsbanknoten über 100 Mark eine gesetzliche Deckung vorgeschrieben. Herausgeber der Reichskassenscheine war somit nicht die Reichsbank, sondern die "Reichsschulden-Verwaltung". Damit handelt es sich bei Reichskassenscheinen um Staatspapiergeld. Ihre Emission wurde erstmals am 30. April 1874 im Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen geregelt, darunter auch die Höhe der Stückelung zu 5, 20 und 50 Mark. Im Zuge der Liquiditätskrise wurde ihr Höchstwert am 6. Oktober 1906 auf 10 Mark begrenzt. Sie wurden nach speziellem Länderschlüssel emittiert und dienten ursprünglich zum Zahlungsausgleich zwischen den Bundes- und Länderbehörden. Dadurch gelangten sie auch in die „Lohntüten“ der Beamten und wurden allgemein vom Publikum akzeptiert. Sie wurden anstandslos von den Länder- und Bundeskassen (Reichskassen) zum Kurs von 1 : 1 zu den anderen, auf „Mark“ lauteten Zahlungsmitteln entgegengenommen. Ein Umtausch in Goldmark war jederzeit bis zum Kriegsbeginn Ende Juli 1914 je nach Kassenlage möglich. Formal waren sie kein gesetzliches Zahlungsmittel, so dass kein Annahmezwang bis 1914 bestand. In der Inflationszeit verloren auch diese Banknoten bis 1923, zusammen mit den Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheinen, Privatbanknoten und den vielfältigen Notgeldemissionen, vollständig ihren Wert. (de)
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  • Im Unterschied zu Reichsbanknoten, welche auf Kredit der Bank ausgegeben wurden, beruhten Reichskassenscheine auf dem Kredit des Staates. Ursprünglich dienten sie zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer. Siehe vormalige Kassenanweisungen. In der Inflationszeit verloren auch diese Banknoten bis 1923, zusammen mit den Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheinen, Privatbanknoten und den vielfältigen Notgeldemissionen, vollständig ihren Wert. (de)
  • Im Unterschied zu Reichsbanknoten, welche auf Kredit der Bank ausgegeben wurden, beruhten Reichskassenscheine auf dem Kredit des Staates. Ursprünglich dienten sie zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer. Siehe vormalige Kassenanweisungen. In der Inflationszeit verloren auch diese Banknoten bis 1923, zusammen mit den Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheinen, Privatbanknoten und den vielfältigen Notgeldemissionen, vollständig ihren Wert. (de)
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  • Reichskassenschein (de)
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