Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
  • Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
dbo:author
dbo:isbn
  • 3-88199-112-3
dbo:originalTitle
  • Militärverwaltung und Heeresaufbringung in Österreich bis 1806 (de)
  • Die Kriegsverfassung des alten deutschen Reiches von der Wormser Matrikel bis zur Auflösung (de)
  • Von der Miliz zum Stehenden Heer. Wehrwesen im Absolutismus (de)
  • Die Reichskriegsverfassung in der Politik der Jahre 1679–1681 (de)
  • Die armierten Stände und die Reichskriegsverfassung. (1681–1697) (de)
  • Militärverwaltung und Heeresaufbringung in Österreich bis 1806 (de)
  • Die Kriegsverfassung des alten deutschen Reiches von der Wormser Matrikel bis zur Auflösung (de)
  • Von der Miliz zum Stehenden Heer. Wehrwesen im Absolutismus (de)
  • Die Reichskriegsverfassung in der Politik der Jahre 1679–1681 (de)
  • Die armierten Stände und die Reichskriegsverfassung. (1681–1697) (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 3088233 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 150643871 (xsd:integer)
prop-de:autor
  • Gerhard Papke
  • Hanns Weigel
  • Jürg Zimmermann
prop-de:band
  • 82 (xsd:integer)
  • Band 1, Abschnitt I
  • Band 1, Abschnitt III
prop-de:herausgeber
prop-de:jahr
  • 1886 (xsd:integer)
  • 1912 (xsd:integer)
  • 1965 (xsd:integer)
  • 1983 (xsd:integer)
prop-de:kommentar
  • Lizenzausgabe der Ausgabe Bernard & Grafe Verlag, München
  • Inaugural-Dissertation der juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen, 1911
  • Zugleich: Strassburg, Universität, Dissertation, 1886
prop-de:ort
  • Bamberg
  • Frankfurt am Main
  • Wien
  • Herrsching
prop-de:sammelwerk
  • Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden
  • Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden. 1648–1939
  • Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte
prop-de:titelerg
  • Germanistische Abteilung
dc:publisher
  • Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft
  • Carl Jügel's Verlag
dct:subject
bibo:pages
  • 190f.
  • 190–222
rdf:type
rdfs:comment
  • Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
  • Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
rdfs:label
  • Reichsheeresverfassung (de)
  • Reichsheeresverfassung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of