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- Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
- Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
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- Militärverwaltung und Heeresaufbringung in Österreich bis 1806 (de)
- Die Kriegsverfassung des alten deutschen Reiches von der Wormser Matrikel bis zur Auflösung (de)
- Von der Miliz zum Stehenden Heer. Wehrwesen im Absolutismus (de)
- Die Reichskriegsverfassung in der Politik der Jahre 1679–1681 (de)
- Die armierten Stände und die Reichskriegsverfassung. (1681–1697) (de)
- Militärverwaltung und Heeresaufbringung in Österreich bis 1806 (de)
- Die Kriegsverfassung des alten deutschen Reiches von der Wormser Matrikel bis zur Auflösung (de)
- Von der Miliz zum Stehenden Heer. Wehrwesen im Absolutismus (de)
- Die Reichskriegsverfassung in der Politik der Jahre 1679–1681 (de)
- Die armierten Stände und die Reichskriegsverfassung. (1681–1697) (de)
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prop-de:autor
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- Gerhard Papke
- Hanns Weigel
- Jürg Zimmermann
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prop-de:band
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- 82 (xsd:integer)
- Band 1, Abschnitt I
- Band 1, Abschnitt III
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prop-de:herausgeber
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prop-de:jahr
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- 1886 (xsd:integer)
- 1912 (xsd:integer)
- 1965 (xsd:integer)
- 1983 (xsd:integer)
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prop-de:kommentar
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- Lizenzausgabe der Ausgabe Bernard & Grafe Verlag, München
- Inaugural-Dissertation der juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen, 1911
- Zugleich: Strassburg, Universität, Dissertation, 1886
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prop-de:ort
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- Bamberg
- Frankfurt am Main
- Wien
- Herrsching
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prop-de:sammelwerk
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- Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden
- Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden. 1648–1939
- Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte
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prop-de:titelerg
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dc:publisher
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- Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft
- Carl Jügel's Verlag
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- Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
- Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab. (de)
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- Reichsheeresverfassung (de)
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