Die Staatsgrundgesetze des Kaiserreichs Russland (bzw. Russischen Zarenreichs, russisch Основные государственные законы Российской империи) bildeten die erste und zugleich einzige Verfassung des Russischen Kaiserreiches. Sie trat am 23. April 1906 in Kraft, unmittelbar vor der Eröffnung der ersten Staatsduma.