Das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland wurde am 28. Juni 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen. Es führte die Ämter Reichsverweser und Minister für die Provisorische Zentralgewalt des „deutschen Bundesstaates“ ein, für das entstehende Deutsche Reich der Revolutionszeit. Diese Zentralgewalt sollte bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung bestehen. Einen Tag darauf, am 29. Juni, wählte die Nationalversammlung Erzherzog Johann zum Reichsverweser, der am 15. Juli Reichsminister berief.

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  • Das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland wurde am 28. Juni 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen. Es führte die Ämter Reichsverweser und Minister für die Provisorische Zentralgewalt des „deutschen Bundesstaates“ ein, für das entstehende Deutsche Reich der Revolutionszeit. Diese Zentralgewalt sollte bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung bestehen. Einen Tag darauf, am 29. Juni, wählte die Nationalversammlung Erzherzog Johann zum Reichsverweser, der am 15. Juli Reichsminister berief. (de)
  • Das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland wurde am 28. Juni 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen. Es führte die Ämter Reichsverweser und Minister für die Provisorische Zentralgewalt des „deutschen Bundesstaates“ ein, für das entstehende Deutsche Reich der Revolutionszeit. Diese Zentralgewalt sollte bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung bestehen. Einen Tag darauf, am 29. Juni, wählte die Nationalversammlung Erzherzog Johann zum Reichsverweser, der am 15. Juli Reichsminister berief. (de)
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  • Das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland wurde am 28. Juni 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen. Es führte die Ämter Reichsverweser und Minister für die Provisorische Zentralgewalt des „deutschen Bundesstaates“ ein, für das entstehende Deutsche Reich der Revolutionszeit. Diese Zentralgewalt sollte bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung bestehen. Einen Tag darauf, am 29. Juni, wählte die Nationalversammlung Erzherzog Johann zum Reichsverweser, der am 15. Juli Reichsminister berief. (de)
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  • Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (de)
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