Als Regionalverwaltung werden staatliche und nichtstaatliche Verwaltungen auf Ebene von Regionen bezeichnet. In zentralistisch organisierten Staaten entspricht ihr Wirkungsgebiet annähernd dem eines Bundeslands, aber ohne eigene Gesetzgebung. In Bundesstaaten ist sie (falls verwirklicht) eine Verwaltungsebene zwischen Bundesland und politischem Bezirk bzw. Landkreis.

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  • Als Regionalverwaltung werden staatliche und nichtstaatliche Verwaltungen auf Ebene von Regionen bezeichnet. In zentralistisch organisierten Staaten entspricht ihr Wirkungsgebiet annähernd dem eines Bundeslands, aber ohne eigene Gesetzgebung. In Bundesstaaten ist sie (falls verwirklicht) eine Verwaltungsebene zwischen Bundesland und politischem Bezirk bzw. Landkreis. Die Regionen stellen Gebiete mittlerer Größe dar und haben den Zweck, Verwaltungs- und Entscheidungskompetenzen von der nationalen bzw. Landesebene näher zu den Betroffenen zu verlagern (siehe Regionalismus und Bürgernähe), aber auch die kulturgeschichtliche Identifikation zu fördern. In Staaten mit größeren Minderheiten sind sie bisweilen mit speziellen Autonomierechten ausgestattet. (de)
  • Als Regionalverwaltung werden staatliche und nichtstaatliche Verwaltungen auf Ebene von Regionen bezeichnet. In zentralistisch organisierten Staaten entspricht ihr Wirkungsgebiet annähernd dem eines Bundeslands, aber ohne eigene Gesetzgebung. In Bundesstaaten ist sie (falls verwirklicht) eine Verwaltungsebene zwischen Bundesland und politischem Bezirk bzw. Landkreis. Die Regionen stellen Gebiete mittlerer Größe dar und haben den Zweck, Verwaltungs- und Entscheidungskompetenzen von der nationalen bzw. Landesebene näher zu den Betroffenen zu verlagern (siehe Regionalismus und Bürgernähe), aber auch die kulturgeschichtliche Identifikation zu fördern. In Staaten mit größeren Minderheiten sind sie bisweilen mit speziellen Autonomierechten ausgestattet. (de)
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  • Als Regionalverwaltung werden staatliche und nichtstaatliche Verwaltungen auf Ebene von Regionen bezeichnet. In zentralistisch organisierten Staaten entspricht ihr Wirkungsgebiet annähernd dem eines Bundeslands, aber ohne eigene Gesetzgebung. In Bundesstaaten ist sie (falls verwirklicht) eine Verwaltungsebene zwischen Bundesland und politischem Bezirk bzw. Landkreis. (de)
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  • Regionalverwaltung (de)
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