Regionale Integration stellt eine auf Dauer angelegte, freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren (Staaten bzw. staatliche Akteure, insbesondere Regierungen) in einem begrenzten geografischen Raum mit dem Ziel eines dauerhaften institutionalisierten Zusammenschlusses und der gemeinsamen Regelung in einem oder mehreren Politikfeldern dar. Rechtsgrundlage regionaler Integration ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung, durch die materielle Regelungen getroffen und/oder Institutionen geschaffen werden, denen ggf. Regelungskompetenzen übertragen werden.

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  • Regionale Integration stellt eine auf Dauer angelegte, freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren (Staaten bzw. staatliche Akteure, insbesondere Regierungen) in einem begrenzten geografischen Raum mit dem Ziel eines dauerhaften institutionalisierten Zusammenschlusses und der gemeinsamen Regelung in einem oder mehreren Politikfeldern dar. Rechtsgrundlage regionaler Integration ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung, durch die materielle Regelungen getroffen und/oder Institutionen geschaffen werden, denen ggf. Regelungskompetenzen übertragen werden. (de)
  • Regionale Integration stellt eine auf Dauer angelegte, freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren (Staaten bzw. staatliche Akteure, insbesondere Regierungen) in einem begrenzten geografischen Raum mit dem Ziel eines dauerhaften institutionalisierten Zusammenschlusses und der gemeinsamen Regelung in einem oder mehreren Politikfeldern dar. Rechtsgrundlage regionaler Integration ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung, durch die materielle Regelungen getroffen und/oder Institutionen geschaffen werden, denen ggf. Regelungskompetenzen übertragen werden. (de)
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  • Regionale Integration stellt eine auf Dauer angelegte, freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren (Staaten bzw. staatliche Akteure, insbesondere Regierungen) in einem begrenzten geografischen Raum mit dem Ziel eines dauerhaften institutionalisierten Zusammenschlusses und der gemeinsamen Regelung in einem oder mehreren Politikfeldern dar. Rechtsgrundlage regionaler Integration ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung, durch die materielle Regelungen getroffen und/oder Institutionen geschaffen werden, denen ggf. Regelungskompetenzen übertragen werden. (de)
  • Regionale Integration stellt eine auf Dauer angelegte, freiwillige Kooperation von zwei oder mehr Akteuren (Staaten bzw. staatliche Akteure, insbesondere Regierungen) in einem begrenzten geografischen Raum mit dem Ziel eines dauerhaften institutionalisierten Zusammenschlusses und der gemeinsamen Regelung in einem oder mehreren Politikfeldern dar. Rechtsgrundlage regionaler Integration ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung, durch die materielle Regelungen getroffen und/oder Institutionen geschaffen werden, denen ggf. Regelungskompetenzen übertragen werden. (de)
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  • Regionale Integration (de)
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