Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Die Amtsinhaber sind politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident.

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  • Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Die Amtsinhaber sind politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident. (de)
  • Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Die Amtsinhaber sind politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident. (de)
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  • Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Die Amtsinhaber sind politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident. (de)
  • Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Die Amtsinhaber sind politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident. (de)
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  • Regierungspräsident (Deutschland) (de)
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