Mit dem Begriff Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schularten wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Sonderschule oder Förderschule (die Länder verwenden hier unterschiedliche Terminologien) bezeichnet, welche sich in öffentlicher Trägerschaft (Staat/Bundesland bzw. kommunale Gebietskörperschaft) befinden. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System so genannter privater bzw. „freier“ oder auch „alternativer“ Schulen.

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  • Mit dem Begriff Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schularten wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Sonderschule oder Förderschule (die Länder verwenden hier unterschiedliche Terminologien) bezeichnet, welche sich in öffentlicher Trägerschaft (Staat/Bundesland bzw. kommunale Gebietskörperschaft) befinden. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System so genannter privater bzw. „freier“ oder auch „alternativer“ Schulen. Sonderschulen oder Förderschulen sind insofern keine Regelschulen, als sie ausschließlich von Schülern besucht werden, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein so genannter sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Allerdings werden auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zunehmend in Regelschulsysteme integriert, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich ist, wird das deutsche System der Sonder- bzw. Förderschulen grundsätzlich in Frage gestellt. Die Konvention ermöglicht es allen Eltern, vom zuständigen Schulträger nicht nur eine Integration ihrer behinderten Kinder in das Regelschulsystem, sondern die Inklusion dorthin zu verlangen. In Deutschland besteht eine Unterrichtspflicht, und zwar grundsätzlich in Form der Schulpflicht. Da die Einhaltung dieser Pflicht von den Schulaufsichts­behörden streng überwacht wird, besucht in Deutschland ein großer Anteil eines Jahrgangs die Grundschule sowie die weiterführenden Schulen des Regelschulsystems. (de)
  • Mit dem Begriff Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schularten wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Sonderschule oder Förderschule (die Länder verwenden hier unterschiedliche Terminologien) bezeichnet, welche sich in öffentlicher Trägerschaft (Staat/Bundesland bzw. kommunale Gebietskörperschaft) befinden. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System so genannter privater bzw. „freier“ oder auch „alternativer“ Schulen. Sonderschulen oder Förderschulen sind insofern keine Regelschulen, als sie ausschließlich von Schülern besucht werden, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein so genannter sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Allerdings werden auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zunehmend in Regelschulsysteme integriert, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich ist, wird das deutsche System der Sonder- bzw. Förderschulen grundsätzlich in Frage gestellt. Die Konvention ermöglicht es allen Eltern, vom zuständigen Schulträger nicht nur eine Integration ihrer behinderten Kinder in das Regelschulsystem, sondern die Inklusion dorthin zu verlangen. In Deutschland besteht eine Unterrichtspflicht, und zwar grundsätzlich in Form der Schulpflicht. Da die Einhaltung dieser Pflicht von den Schulaufsichts­behörden streng überwacht wird, besucht in Deutschland ein großer Anteil eines Jahrgangs die Grundschule sowie die weiterführenden Schulen des Regelschulsystems. (de)
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  • Regelschule (de)
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