Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO).

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  • Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO). (de)
  • Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO). (de)
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  • Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO). (de)
  • Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO). (de)
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  • Regelinsolvenz (de)
  • Regelinsolvenz (de)
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