Das Referendum über den Nationalfeiertag in der Republika Srpska fand am 25. September 2016 statt. Gegenstand des Referendums war die Beibehaltung des 9. Januar als offizieller Feiertag. Mit dem Tag wird auf die Gründung der bosnisch-herzegowinischen Teilrepublik am 9. Januar 1992 Bezug genommen. Der Feiertag wurde nach Klage des bosnischen Politikers Bakir Izetbegović vom bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Feiertag sei gleichzeitig der von den serbischen Christen begangene Tag des heiligen Stephanus und grenze die muslimischen und kroatischen Bewohner in der Teilrepublik aus.

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  • Das Referendum über den Nationalfeiertag in der Republika Srpska fand am 25. September 2016 statt. Gegenstand des Referendums war die Beibehaltung des 9. Januar als offizieller Feiertag. Mit dem Tag wird auf die Gründung der bosnisch-herzegowinischen Teilrepublik am 9. Januar 1992 Bezug genommen. Der Feiertag wurde nach Klage des bosnischen Politikers Bakir Izetbegović vom bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Feiertag sei gleichzeitig der von den serbischen Christen begangene Tag des heiligen Stephanus und grenze die muslimischen und kroatischen Bewohner in der Teilrepublik aus. Bei 55,77 Prozent Wahlbeteiligung sprachen sich 99,81 % der Abstimmenden für die Beibehaltung des Feiertags aus. (de)
  • Das Referendum über den Nationalfeiertag in der Republika Srpska fand am 25. September 2016 statt. Gegenstand des Referendums war die Beibehaltung des 9. Januar als offizieller Feiertag. Mit dem Tag wird auf die Gründung der bosnisch-herzegowinischen Teilrepublik am 9. Januar 1992 Bezug genommen. Der Feiertag wurde nach Klage des bosnischen Politikers Bakir Izetbegović vom bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Feiertag sei gleichzeitig der von den serbischen Christen begangene Tag des heiligen Stephanus und grenze die muslimischen und kroatischen Bewohner in der Teilrepublik aus. Bei 55,77 Prozent Wahlbeteiligung sprachen sich 99,81 % der Abstimmenden für die Beibehaltung des Feiertags aus. (de)
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  • Das Referendum über den Nationalfeiertag in der Republika Srpska fand am 25. September 2016 statt. Gegenstand des Referendums war die Beibehaltung des 9. Januar als offizieller Feiertag. Mit dem Tag wird auf die Gründung der bosnisch-herzegowinischen Teilrepublik am 9. Januar 1992 Bezug genommen. Der Feiertag wurde nach Klage des bosnischen Politikers Bakir Izetbegović vom bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Feiertag sei gleichzeitig der von den serbischen Christen begangene Tag des heiligen Stephanus und grenze die muslimischen und kroatischen Bewohner in der Teilrepublik aus. (de)
  • Das Referendum über den Nationalfeiertag in der Republika Srpska fand am 25. September 2016 statt. Gegenstand des Referendums war die Beibehaltung des 9. Januar als offizieller Feiertag. Mit dem Tag wird auf die Gründung der bosnisch-herzegowinischen Teilrepublik am 9. Januar 1992 Bezug genommen. Der Feiertag wurde nach Klage des bosnischen Politikers Bakir Izetbegović vom bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Feiertag sei gleichzeitig der von den serbischen Christen begangene Tag des heiligen Stephanus und grenze die muslimischen und kroatischen Bewohner in der Teilrepublik aus. (de)
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  • Referendum über den Nationalfeiertag in der Republika Srpska 2016 (de)
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