Als Referat wird ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet bezeichnet, das innerhalb einer Behörde wie beispielsweise Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien oder innerhalb einer Organisation wie beispielsweise Parteien, Verbände, Vereine in dessen Struktur eingebunden ist. Die vom Referatsleiter geführten Referate dienen der effizienteren Erledigung der vielfältigen Aufgaben innerhalb der betreffenden Organisation.

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  • Als Referat wird ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet bezeichnet, das innerhalb einer Behörde wie beispielsweise Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien oder innerhalb einer Organisation wie beispielsweise Parteien, Verbände, Vereine in dessen Struktur eingebunden ist. Die vom Referatsleiter geführten Referate dienen der effizienteren Erledigung der vielfältigen Aufgaben innerhalb der betreffenden Organisation. Zu den Referaten gehören oft weitere Personen, die dem Referatsleiter bei der Wahrnehmung seiner fachlichen Aufgaben unterstellt sind.Entsprechend der im öffentlichen Dienst definierten Hierarchieordnung wären das Referenten / Wissenschaftliche Mitarbeiter, Gruppenleiter, Sachbearbeiter und Mitarbeiter. Referate besitzen innerhalb der jeweiligen Dienststelle meist eine aufgabenorientierte Organisationsstruktur. Die Fachreferenten müssen zur Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben einerseits das nötige fachliche Know-how besitzen als auch organisatorische Aufgaben erledigen. Sie widmen sich daher nicht nur Fachfragen, sondern oft auch Organisations-, Haushalts- oder Planungsaufgaben. Sie können auch bei der Personalkoordination und -führung sowie bei der Arbeitsplanung mitwirken. Es gibt unzählige Referate, so z. B. für Arbeit und Wirtschaft, für Umwelt und Gesundheit, für Rechtsfragen, für die Öffentlichkeitsarbeit, für die Forschungsförderung, für die Jugendförderung, für die Berufspraxis, für die Stadtentwicklung, für die Qualitätssicherung, für barrierefreies Bauen, für weltanschauliche Fragen. Auch in Bibliotheken bearbeiten Fachreferenten bestimmte Spezialgebiete. In deutschen Bundesministerien sind Referate bestimmten Unterabteilungen zugeordnet und untergliedern sich in Sachgebiete. Referatsleiter sind dort meist Ministerialräte (Besoldungsgruppe A16/B3), seltener Regierungsdirektoren (Besoldungsgruppe A15). In Mittelbehörden sind die Referate in Gruppen, ähnlich den Unterabteilungen der Ministerien, geordnet. Gruppenleiter sind dort meist Leitende Regierungsdirektoren oder Regierungsdirektoren mit dem Ziel der Beförderung. (de)
  • Als Referat wird ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet bezeichnet, das innerhalb einer Behörde wie beispielsweise Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien oder innerhalb einer Organisation wie beispielsweise Parteien, Verbände, Vereine in dessen Struktur eingebunden ist. Die vom Referatsleiter geführten Referate dienen der effizienteren Erledigung der vielfältigen Aufgaben innerhalb der betreffenden Organisation. Zu den Referaten gehören oft weitere Personen, die dem Referatsleiter bei der Wahrnehmung seiner fachlichen Aufgaben unterstellt sind.Entsprechend der im öffentlichen Dienst definierten Hierarchieordnung wären das Referenten / Wissenschaftliche Mitarbeiter, Gruppenleiter, Sachbearbeiter und Mitarbeiter. Referate besitzen innerhalb der jeweiligen Dienststelle meist eine aufgabenorientierte Organisationsstruktur. Die Fachreferenten müssen zur Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben einerseits das nötige fachliche Know-how besitzen als auch organisatorische Aufgaben erledigen. Sie widmen sich daher nicht nur Fachfragen, sondern oft auch Organisations-, Haushalts- oder Planungsaufgaben. Sie können auch bei der Personalkoordination und -führung sowie bei der Arbeitsplanung mitwirken. Es gibt unzählige Referate, so z. B. für Arbeit und Wirtschaft, für Umwelt und Gesundheit, für Rechtsfragen, für die Öffentlichkeitsarbeit, für die Forschungsförderung, für die Jugendförderung, für die Berufspraxis, für die Stadtentwicklung, für die Qualitätssicherung, für barrierefreies Bauen, für weltanschauliche Fragen. Auch in Bibliotheken bearbeiten Fachreferenten bestimmte Spezialgebiete. In deutschen Bundesministerien sind Referate bestimmten Unterabteilungen zugeordnet und untergliedern sich in Sachgebiete. Referatsleiter sind dort meist Ministerialräte (Besoldungsgruppe A16/B3), seltener Regierungsdirektoren (Besoldungsgruppe A15). In Mittelbehörden sind die Referate in Gruppen, ähnlich den Unterabteilungen der Ministerien, geordnet. Gruppenleiter sind dort meist Leitende Regierungsdirektoren oder Regierungsdirektoren mit dem Ziel der Beförderung. (de)
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  • Als Referat wird ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet bezeichnet, das innerhalb einer Behörde wie beispielsweise Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien oder innerhalb einer Organisation wie beispielsweise Parteien, Verbände, Vereine in dessen Struktur eingebunden ist. Die vom Referatsleiter geführten Referate dienen der effizienteren Erledigung der vielfältigen Aufgaben innerhalb der betreffenden Organisation. (de)
  • Als Referat wird ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet bezeichnet, das innerhalb einer Behörde wie beispielsweise Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien oder innerhalb einer Organisation wie beispielsweise Parteien, Verbände, Vereine in dessen Struktur eingebunden ist. Die vom Referatsleiter geführten Referate dienen der effizienteren Erledigung der vielfältigen Aufgaben innerhalb der betreffenden Organisation. (de)
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  • Referat (Behörde) (de)
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