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- Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet. (de)
- Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet. (de)
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- Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln"
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- Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk
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- 20121028175326 (xsd:double)
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- Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet. (de)
- Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet. (de)
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- Redaktionsstatut (de)
- Redaktionsstatut (de)
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