Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr früh eine systematische Kodifikation des ius civile, die der Zivilbevölkerung eine verbindliche, weil nachlesbare, Rechtsordnung bereitete. Die Intention bestand darin, aller Willkür und Parteilichkeit entgegenzuwirken und durch Rechtssicherheit zu ersetzen, dies als Ergebnis heftig geführter Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern. Empörung und Aufbegehren der „plebs“ gegen die erfahrene Ungleichbehandlung wich einer Einigung darüber, dass standesübergreifende Gleichheit jedes Römers vor dem Gesetz geschaffen würde. Ausdruck fand dies in einem Gesetzeswerk, dem um 450 v. Chr. verfassten Zwölftafelrecht (lex duodecim tabularum). Im Rahmen eines nicht kodifizierten Staatsrec

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  • Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr früh eine systematische Kodifikation des ius civile, die der Zivilbevölkerung eine verbindliche, weil nachlesbare, Rechtsordnung bereitete. Die Intention bestand darin, aller Willkür und Parteilichkeit entgegenzuwirken und durch Rechtssicherheit zu ersetzen, dies als Ergebnis heftig geführter Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern. Empörung und Aufbegehren der „plebs“ gegen die erfahrene Ungleichbehandlung wich einer Einigung darüber, dass standesübergreifende Gleichheit jedes Römers vor dem Gesetz geschaffen würde. Ausdruck fand dies in einem Gesetzeswerk, dem um 450 v. Chr. verfassten Zwölftafelrecht (lex duodecim tabularum). Im Rahmen eines nicht kodifizierten Staatsrechts („ius publicum“), regelten straf- und privatrechtliche Normen das „ius privatum“. Das Zivilrecht war tief gegliedert und behandelte Rechtsmaterien um das Sachen-, Obligationen-, Erb- und Familienrecht. Außerdem regelten die XII Tafeln die Prozessmaterien gleich mit. In Abweichung zum bürgerlichen Rechtswesen basierte militärische Rechtsprechung nicht auf förmlichem Gesetz. Vergleichbar der Gewaltstellung des Familienoberhaupts gegenüber seinem Hausstand, beruhte die Legitimation des Feldherrn gegenüber seinen Soldaten weiterhin auf ungeschriebenem Gewohnheitsrecht. Das Rechtsverhältnis zwischen Rom und anderen Volksgruppen wurde durch das ius gentium gleichsam völkerrechtlich bestimmt. Neben den zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen wurde der bilaterale Handelsverkehr geregelt. (de)
  • Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr früh eine systematische Kodifikation des ius civile, die der Zivilbevölkerung eine verbindliche, weil nachlesbare, Rechtsordnung bereitete. Die Intention bestand darin, aller Willkür und Parteilichkeit entgegenzuwirken und durch Rechtssicherheit zu ersetzen, dies als Ergebnis heftig geführter Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern. Empörung und Aufbegehren der „plebs“ gegen die erfahrene Ungleichbehandlung wich einer Einigung darüber, dass standesübergreifende Gleichheit jedes Römers vor dem Gesetz geschaffen würde. Ausdruck fand dies in einem Gesetzeswerk, dem um 450 v. Chr. verfassten Zwölftafelrecht (lex duodecim tabularum). Im Rahmen eines nicht kodifizierten Staatsrechts („ius publicum“), regelten straf- und privatrechtliche Normen das „ius privatum“. Das Zivilrecht war tief gegliedert und behandelte Rechtsmaterien um das Sachen-, Obligationen-, Erb- und Familienrecht. Außerdem regelten die XII Tafeln die Prozessmaterien gleich mit. In Abweichung zum bürgerlichen Rechtswesen basierte militärische Rechtsprechung nicht auf förmlichem Gesetz. Vergleichbar der Gewaltstellung des Familienoberhaupts gegenüber seinem Hausstand, beruhte die Legitimation des Feldherrn gegenüber seinen Soldaten weiterhin auf ungeschriebenem Gewohnheitsrecht. Das Rechtsverhältnis zwischen Rom und anderen Volksgruppen wurde durch das ius gentium gleichsam völkerrechtlich bestimmt. Neben den zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen wurde der bilaterale Handelsverkehr geregelt. (de)
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  • Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr früh eine systematische Kodifikation des ius civile, die der Zivilbevölkerung eine verbindliche, weil nachlesbare, Rechtsordnung bereitete. Die Intention bestand darin, aller Willkür und Parteilichkeit entgegenzuwirken und durch Rechtssicherheit zu ersetzen, dies als Ergebnis heftig geführter Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern. Empörung und Aufbegehren der „plebs“ gegen die erfahrene Ungleichbehandlung wich einer Einigung darüber, dass standesübergreifende Gleichheit jedes Römers vor dem Gesetz geschaffen würde. Ausdruck fand dies in einem Gesetzeswerk, dem um 450 v. Chr. verfassten Zwölftafelrecht (lex duodecim tabularum). Im Rahmen eines nicht kodifizierten Staatsrec (de)
  • Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr früh eine systematische Kodifikation des ius civile, die der Zivilbevölkerung eine verbindliche, weil nachlesbare, Rechtsordnung bereitete. Die Intention bestand darin, aller Willkür und Parteilichkeit entgegenzuwirken und durch Rechtssicherheit zu ersetzen, dies als Ergebnis heftig geführter Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern. Empörung und Aufbegehren der „plebs“ gegen die erfahrene Ungleichbehandlung wich einer Einigung darüber, dass standesübergreifende Gleichheit jedes Römers vor dem Gesetz geschaffen würde. Ausdruck fand dies in einem Gesetzeswerk, dem um 450 v. Chr. verfassten Zwölftafelrecht (lex duodecim tabularum). Im Rahmen eines nicht kodifizierten Staatsrec (de)
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